KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 20/93 VOM 06.06.1993

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


BAPT, Außenstelle Köln: Ergebnis der Prüfung für Funkamateure vom 28.05.

Liebe YLs, XYLs und OM,
die Glückwünsche zur bestandenen Prüfung gehen dieses Mal nach Bonn, Brühl, Euskirchen, Düren, Geilenkirchen, Köln 1, Köln 41, Mechernich, und nach Insul.

Es wurden 3× die Lizenzklasse B und 8× die Lizenzklasse C erreicht.

Wir gratulieren hiermit herzlich:
Dominik Renzel, DL9KDR ex DG2KDD; Philipp Wolter, DF3KQ ex DG3KAY; Bernhard Zemke, DL1KZB ex DH1KZ; Gertrud Müller, DG1KGM; Christian Cläsgens, DG1KCC; Karl Georg Deptner, DG7KV; Stephan Hillen, DG3KSH; Holger Rippel, DG2KHR; Thomas Neiss Liz, vom BAPT ASt Koblenz; Sabine Schäfer, DG1KSE; Ralf Sitte, DG2KRS.

Als Prüfungskommission waren Willi Bergmann, DL4KB, und Alexander Schwarz, DL3KAY, vom BAPT, Außenstelle Köln sowie Hans Pazem, DL1KB, und Jochen Hindrichs, DL9KCX, vom DARC, Distrikt Köln-Aachen.

Wir wünschen den neu lizenzierten viel Freude auf den Amateurfunkbändern.

Info: Jochen, DL9KCX


DV-AFuG (AFuV) Klausurtagung in Baunatal

Das DARC-Referat Gesetze und Normen teilt das Zwischenergebnis der Beratungen über die Stellungnahme des DARC zu dem Entwurf einer DV-AFuG (AFuV) des BMPT vom 02.04. mit:

Liebe XYLs, YLs, Old Men und SWLs,
auf einer Klausurtagung im Amateurfunkzentrum in Baunatal vom 20.–23.05. des Rechtskreises des Amateurrates und des Referates für Gesetze und Normen gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des DARC, Rolf Kadau, DJ7CH, haben wir den Entwurf der Verordnung des BMPT unter Einbeziehung der Stellungnahmen der OVs, DVs und Referenten beraten.

Die Koordination DARC-VFDB lag in den Händen von VFDB-Geschäftsführer Günter Schupp, DL6IM, unterstützt von seiner XYL Renate, DJ8YL.

Die Arbeitsgruppe der Klausurtagung bestand darüber hinaus aus folgenden OM: Dr. Walter Schlink, DL3OAP, Prof. Dr. Wolfgang Manz, DJ3EO, Hans Joachim Brandt, DJ1ZB, Manfred Dudde, DL5KCZ, Rechtsreferendar Michael Riedel, DG2KAR, Martin Hengemühle, DL5QE, Karl Erhard Vögele, DK9HU, Fritz Wiefelspütz, DL6FC, Olaf Jander, DJ4FZ, Konrad Krecher, DL4BZ, Dr. Ludwig Rüll, DL9MDK, Ludwig Aull, DL4TX.

Die Arbeitsgruppe begrüßt die Zielsetzung des BMPT, in der neuen Durchführungsverordnung die Eigenverantwortung des Amateurfunkdienstes zu stärken und die Regelungen zu liberalisieren und zu vereinfachen.

In einzelnen Bereichen ist diese Zielsetzung, die wir uneingeschränkt gutheißen, umgesetzt. Jedoch müssen wir mit Bedauern feststellen, daß der vorgelegte Entwurf dies insgesamt nicht erreicht und bei vielen auch der Eindruck entstanden ist, daß er möglicherweise geeignet sei, das Gegenteil zu bewirken.

Unsere Rechtsexperten sind bei unseren gemeinsamen Beratungen zu dem Ergebnis gekommen, daß der Entwurf Rechtsmängel hat. Wir haben daher einen Entwurf des Justitiars des DARC, Boyke Dettmers, DJ4KD, in unsere Beratungen mit einbezogen und im Rahmen der Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen überarbeitet.

Das Verbindungsglied zwischen dem BMPT-Entwurf und dem DARC-Entwurf ist eine Synopse, in der wir zu jedem Paragraphen des BMPT-Entwurfes unsere Meinung dargelegt, begründet und auf den entsprechenden Text des DARC-Entwurfes verwiesen haben.

Unsere Änderungswünsche betreffen neben Klarstellungen, Präzisierungen und Ergänzungen folgende wesentliche Sachpunkte, die auch den überwiegend vorgetragenen Positionen in den Stellungnahmen der OVs entsprachen:

1. Der DARC wünscht insgesamt vier Lizenzklassen, davon zwei Einsteigerlizenzklassen.

2. Der vom BMPT in dieser Form vorgeschlagene Ausbildungsfunkbetrieb stieß in vielen Stellungnahmen der OVs wegen der damit verbundenen Mißbrauchsmöglichkeiten auf entschiedenen Widerstand. Sie haben damit die Bedenken des DARC bestätigt.

3. Die im Verordnungsentwurf des BMPT vorgesehene Koordinierung ist zu begrüßen. Der DARC hält die Ergänzung der Verordnung um die Verbindlichkeit der Bandpläne für notwendig. Der Rechtskreis wird in einer Stellungnahme begründen, warum dies nach dem AFuG auch geboten ist.

4. Wir fordern die Rückgängigmachung der Leistungsreduzierung auf 100 Watt. Da die Funkamateure die in der Verordnung vorgegebenen Normen und Grenzwerte einhalten, gibt es kein Argument dafür, dies durch weitere Maßnahmen zusätzlich sicherstellen zu müssen. Das durch Normen nicht abgedeckte Restrisiko Anderer kann nicht alleine den Funkamateuren angelastet werden.

5. Bei der Lösung des EMVG-Problems werden wir einen ausgewogenen Formulierungsvorschlag vorlegen, der alle Aspekte der bisherigen Rechtsprechung berücksichtigt.

6. Die Regelung der EMVU-Frage entspricht schon weitgehend einer vernünftigen Lösung. Wir haben begründete Bedenken zurückgestellt, daß aus rechtlicher Sicht die Lösung der EMVU-Frage in der DV-AFuG nicht möglich ist. Dies bleibt aber für uns unschädlich, solange eine Lösung greift, die über die Regelungsmechanismen des an sich zuständigen Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht hinausgeht. Unser Formulierungsvorschlag entspricht diesen Anforderungen, zumal wir auch festgehalten haben, daß nur Normen angewendet werden können, welche die speziellen Betriebsweisen des Amateurfunkdienstes berücksichtigen.

7. Entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen der OVs, die sich in großer Zahl und sehr eingehend mit der Gebührenanhebung befaßt haben, halten auch wir die Gebührenerhöhungen für sehr massiv. Sie müssen sozial verträglicher gestaltet und mit Ermäßigungen für Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Rentner, Schwerbeschädigte usw. versehen werden. Es darf auch nicht angehen, daß mit den laufenden Gebühren ein Digipeater und Relaisfunkstellenbetrieb usw. nicht mehr durch die SysOps finanzierbar wird, oder daß die einmaligen sonstigen Gebühren weitere finanzielle Hürden aufbauen. Im Grundsatz sind wir mit dem Kostendeckungsprinzip einverstanden, meinen jedoch, daß Teile der Kosten aus allgemeinen Steuermitteln gedeckt sein müssen und zwar entsprechend der Beiträge des Amateurfunkdienstes gegenüber der Allgemeinheit im sozialen Bereich und der Daseinsvorsorge. Daher kommt es darauf an, die alleine rechtlich zulässigen Gebührenarten der monatlichen Lizenzgebühr und der Prüfungsgebühr so auszugestalten, daß der Gesamtbetrag der von den Funkamateuren verursachten Kosten – abzüglich des sozialen Anteiles – durch diese aufgebracht wird. Hierzu haben wir prinzipielle Vorschläge unterbreitet, die aber wegen der Komplexität der Materie mit dem BMPT zu erörtern sind. Wir sind davon überzeugt, daß das BMPT jeder praktikablen Lösung zugänglich sein wird.

Bisheriges Arbeitsergebnis:

Auf Grund der Tatsache, daß das BMPT uns mit einem fast völligen Neuentwurf überrascht hat, mußten wir uns diesem Sachzwang beugen und praktisch die gesamte Bandbreite der sachlichen und rechtlichen Probleme in einer sehr kurz bemessenen Zeit abhandeln. Damit tut sich das BMPT selbst auch keinen Gefallen, weil beide Seiten mit dem Risiko einer Verordnung behaftet sind, die sich in der Praxis erst noch bewähren muß und den Keim weiterer Überarbeitungen bereits in sich trägt.

Daher konnten vom DARC viele Gesichtspunkte nur in ihrer Problematik erkannt, aber nicht alle in einer Art und Weise einer Lösung zugeführt werden, die mit letzter Sicherheit als ausgereift anzusehen ist.

Wir wollen dem BMPT gegenüber unseren Standpunkt ganz klar zum Ausdruck bringen in der Erwartung, daß unsere Bedenken in eine für uns alle akzeptierbare Lösung umgesetzt werden. Dabei sind uns eine Fülle von weiteren Vorschlägen aus den Stellungnahmen der OVs behilflich, die wir in kommende Sachberatungen mit dem BMPT einbringen werden. Die Synopse und der DARC-Verordnungsvorschlag geht den Distriktsvorsitzenden des DARC in den nächsten Tagen kurzfristig zu mit der Bitte um eventuelle abschließende Äußerungen.

Gleichzeitig werden die Mitglieder des Referates die redaktionelle Bearbeitung der Papiere abschließen und eventuelle Hinweise der DVs noch einarbeiten.

Neben seiner rechtlichen Beratung in der Klausurtagung hat der Rechtskreis des Amateurrates ein gesondertes Rechtspapier für den Vorstand verfaßt, das sich speziell zu einigen typischen Rechtsproblemen des vorgelegten Entwurfes des BMPT äußert.

Das letzte Wort wird vom Vorstand gesprochen, der das Gesamtpaket in einer Sondersitzung am 05./06.06. abschließend beraten und darüber beschließen wird.

Hierbei stützt sich der Vorstand auf die Stellungnahmen der OVs und die Ergebnisse der Klausurtagung in Baunatal. Danach wird die Stellungnahme verabschiedet und fristgerecht an das BMPT gesandt.

Im Hearing am 18.06. wird der Vorstand weiter Gelegenheit haben, den Standpunkt des DARC zu vertreten. Auf Grund der vielen Ideen aus den Stellungnahmen der OVs ist er hierfür gut vorbereitet.

Um die Erwartungen aller Funkamateure an den Erfolg unserer Arbeiten auf ein realistisches Maß zu bringen, sei angemerkt, daß wir niemanden zwingen können, unsere Vorschläge zu akzeptieren. Was wir schließlich erreichen, bestimmt alleine das BMPT. Allerdings haben wir Vorschläge und Argumente von einigem Gewicht vorzutragen, an denen auch der BMPT nicht ohne weiteres vorbeigehen kann.

Schließlich vertrauen wir auch darauf, daß wir aus dem politischen Raum eine deutliche Unterstützung unserer Anliegen erhalten werden. Den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Post- und Telekommunikation ist der Amateurfunkdienst und seine gesellschaftspolitische Bedeutung durch die ständige Kontaktpflege seitens des DARC bewußt.

Alle OVs, die sich der Mühe unterzogen haben, uns eine Stellungnahme zu schicken, erhalten ein Dankesschreiben, das von allen Mitstreitern der Klausurtagung in Baunatal unterschrieben ist.

Auch ich möchte mich persönlich an dieser Stelle für die sehr nützlichen und oft auch sehr qualifizierten und professionell formulierten Vorschläge und Texte bedanken.

Karl Erhard Vögele, DK9HU


Anhörung des Bundestagsausschusses für Post und Telekommunikation

Am 24.05. fand in Bonn eine Anhörung des Bundestagsausschusses für Post und Telekommunikation zum Problem der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit von Mobilfunksendeanlagen statt. Den Sachverständigen und Verbänden war zuvor ein Fragenkatalog zugegangen. Der DARC hatte Fragen zur Technik sowie zur medizinischen und zur rechtlichen Seite ausführlich und allgemeinverständlich beantwortet. Dies wurde bereits im Vorfeld des Hearings seitens der Abgeordneten positiv vermerkt.

Als Sachverständige des DARC waren die stellvertretenden Vorsitzenden Professor Dr. Jodi Elbers, DJ3XV, und Rolf  Kadau, DJ7CH, sowie der Referent für Gesetze und Normen, Karl Erhard Vögele, DK9HU, geladen. Die Sitzung wurde durch den Vorsitzenden des Ausschusses, Peter Paterna, geleitet. Der Bundesminister für Post und Telekommunikation, Dr. Wolfgang Bötsch, wohnte der Debatte des Hearings über weite Strecken bei.

Das Thema der thermischen Wirkungen wurde als weithin geklärt angesehen. Allerdings wurde Kritik am Zustandekommen der Normen geübt. Dagegen nahm die Diskussion über die athermischen, das heißt biologischen Wirkungen, einen breiteren Raum ein. Hier wies Rolf Kadau, DJ7CH, darauf hin, daß bei den Funkamateuren bislang keine athermischen Wirkungen beobachtet worden seien. Die weitere Diskussion ergab in diesem Sinne keine zusätzlichen Erkenntnisse.

Als für die Funkamateure bedeutungsvoll erwies sich ein Beitrag des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Post und Telekommunikation, Joseph Eisenried, zum Thema der elektromagnetischen Grundbelastung. Danach hätten Messungen des BAPT an über 1000 Standorten von Sendeanlagen nur sehr geringe Feldstärken ergeben. Sie lägen je nach Standort um den Faktor 100 bis 1000 unter den Grenzwerten der VDE DIN 0848. Nur in einem einzigen Fall seien sie um den Faktor 10 unter der Norm geblieben. Damit wurde die Ansicht des DARC bestätigt, die bereits im Hearing am 02.11. in Bonn vertreten wurde. Sie besagt, daß die elektromagnetische Grundbelastung vernachlässigbar gering ist.

Info: DL-Rundspruch vom 30.05.


Statement des Bundesministers für Post und Telekommunikation

Der Präsident der AGCW-DL e. V., OM Wiesner, hat den Bundesminister des BMPT, Herrn Dr. Wolfgang Bötsch angeschrieben und ihm neben den guten Wünschen zur Übernahme seines Amtes seine Sorge um den Fortbestand des Amateurfunks übermittelt. Dieser antwortete mit:

„...ich wünsche Ihnen und den Mitgliedern Ihrer Amateurfunkvereinigung alles Gute und viel Freude mit Ihrem interessanten Steckenpferd.

Was Ihre Sorge über den Fortbestand des AFuG angeht, so kann ich Sie beruhigen. Niemand in meinem Ministerium oder im Bundesamt für Post und Telekommunikation denkt ernsthaft an eine Abschaffung dieses Gesetzes. Zu Diskussionen über Änderungen des Gesetzes lassen Sie mich folgendes ausführen: Bei dem AFuG vom 14. März 1949 handelt es sich um vorkonstitutionelles Recht, das heißt, daß das AFuG noch vor Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland vom Wirtschaftsrat beschlossen wurde. Es trat somit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes (GG) in Kraft und gilt gemäß Artikel 123 ff. (GG) bis zu einer eventuellen Änderung.

Aus juristischer Sicht wäre es sinnvoll, das AFuG bezüglich seiner Ermächtigungsregelungen im Sinne des Artikels 80 GG zu ändern, das heißt, daß in einem neugefaßten AFuG Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmt werden.

Meines Erachtens liegt nunmehr der Entwurf für eine praktikable Neufassung der Amateurfunkverordnung (AFuV) vor, die eine solche Novellierung des AFuG zunächst als entbehrlich erscheinen läßt.“

Info: Auszug aus einem Brief von Dr. Wolfgang Bötsch


Ergebnis der DBØVK-Fuchsjagd

Der Fuchs stand in Bensberg auf dem Parkplatz des KAUFRING-Hauses am Schloß. Gestartet wurde pünktlich um 20:00 Uhr. Nach einer guten halben Stunde traf DG3KAS, Eddy, mit DG2KZ, Helga, und dem SWL Willi aus G40 als erste der sieben Teams ein. Auf Platz 2 und 3 folgten nach einer weiteren halben Stunde DL9KCE und DL4KCF mit DG6KJ, sowie DF9KH .

1. Platz: 20:37 Uhr, DG3KAS
2. Platz: 21:05 Uhr, DL9KCE
3. Platz: 21:25 Uhr, DL4KCF/DG6KJ und DF9KH

Dem Sieger wurde der Wanderpokal von DK9KT überreicht.

Die nächste Fuchsjagd wird im September wieder im größeren Rahmen durchgeführt. Ich bedanke mich für die Teilnahme.

VY 73 de Nobby, DG1KNT


FAX-Projekt im OV G01

Im Rahmen der Bemühungen um eine Belebung des Aachener Raumes mit BILD & SCHRIFT-Aktivitäten hat der OV G01 ein FAX-Projekt gestartet. Es begann mit einem Vortrag von Klaus, DC6SN, über AFu-FAX am März-OV-Abend. Hierbei wurde „im Saal“ anschließend mit zwei Stationen praktischer FAX-Betrieb vorgeführt.

Kernstück des Projektes ist ein FAX-Simpel-Interface auf der Basis eines von DC6SN und DG8KL entwickelten Layouts. Das Interface wird im OV Aachen in der bewährten Form eines Bauprojektes von den Interessenten aufgebaut. Die Bauteilekosten liegen dabei unter DM 20,–! Betrieben wird das Interface an einem PC mit der hervorragenden Software „JV-FAX“ von Eberhard, DK8JV.

An jedem Dienstag finden seitdem um 20:30 Uhr FAX-Versuchssendungen auf 144,700 MHz statt. Treff-QRG ist die Aachener OV-Frequenz 145,550 MHz. Gesendet wird in schwarz/weiß, Modul ham 288b und in Farbe, Modul hamColor. Als Leitstation fungiert DC6SN.

Interessenten an diesen Aktivitäten werden herzlich gebeten, sich zu beteiligen.

Info: Klaus, DC6SN


Packet-Radio-Station DKØWR im Probebetrieb

Standort: WDR-Vierscheibenhaus, Köln Innenstadt
Betreiber: Packet-Radio-Gruppe im Westdeutschen Rundfunk
SysOps: Rolf, DL4KW, Ingo, DH8KAM
Zweck: geplanter und beantragter Digipeater für den Raum Köln mit Anbindung an verschiedene Digipeater und an die Mailbox DBØMKA
Knotenrechner: RMNC/FLEXNET
Frequenzen: Userzugang auf 430,650 MHz, Links im 6-cm-Band
Rufzeichen: für die Genehmigung des Dauerbetriebes ist das Call DBØWDR beantragt.

Die Hardware wird z. Z. aufgebaut und im Probebetrieb getestet. Die Nutzung ist nicht zu allen Tageszeiten und nicht an den Wochenenden möglich. Z. Z. bestehen noch keine 6-cm-Links. Es ist aber möglich, nach DBØMKA weiter zu connecten. Wir hoffen, daß die Distrikts-Mailbox dadurch besser zu erreichen ist.

Anregungen und Kritik bitte abspeichern in DBØMKA unter dem Rufzeichen DKØWR oder den Rufzeichen der SysOps.

Info: Rolf, DL4KW


G12-Fieldday

Vom 11.–13.06. veranstaltet der Ortsverband Porz, G12, seinen diesjährigen Fieldday. Ort der Veranstaltung ist nicht mehr wie in den letzten Jahren Gut Leidenhausen. Dieses Jahr sind wir zu Gast auf dem Sportplatz der Spielvereinigung Wahn Grengel an der Kriegerstraße. Geplant sind jede Menge Aktivitäten auf KW, UKW und in ATV! Die ATV-Station wird von der Jugendgruppe des OVs gestellt und betrieben.

Wir freuen uns über jeden Besuch. Parkmöglichkeiten und sanitäre Einrichtungen sind vorhanden.

Info: Holger, DH1KS


Brühl: Fieldday G31

Vom 10.–13.06., also am Fronleichnam-Wochenende, findet der traditionelle Fieldday des OV Brühl, G31, statt. Erstmalig ist die Veranstaltung auf der Maiglerwiese beim Wasserturm Brühl. Diese große Freizeitwiese ist gleichzeitig Startpunkt der Warmluftballons und mit etwas Glück können Besucher auch diese Starts beobachten.

Für Mitglieder und Freunde unseres OVs, die uns besuchen, halten wir Freitagabend etwas zum Grillen und Trinken bereit. Wir würden uns sehr freuen, wenn uns Funkfreunde aus den Nachbar-OVs an diesem Superwochenende besuchen würden. Geplant sind Aktivitäten auf Kurzwelle, Packet-Radio- und ATV-Betrieb.

Eventuelle Einweisungen erfolgen auf dem 2-m-Relais DBØVK in Köln.

Info: Hans, DL2KCB


G45 - OV-Abend

Der nächste OV-Abend findet ausnahmsweise bereits am 14.06. statt. Wie seit längerer Zeit üblich, treffen wir uns in der Gaststätte Friesenhof, Schleidener Str. 287 in Aachen-Friesenrath.

Info: Günter, DJ2XB


Wechsel des OV-Lokals von Leverkusen, G11

Mit dem OV-Abend am 18.06. wechselt der Ortsverband Leverkusen, G11, sein OV-Lokal. Der neue Treffpunkt ist die Altentagesstätte der Arbeiterwohlfahrt in Leverkusen-Rheindorf, Königsberger Platz 28. Die Zusammenkunft beginnt ab 19:30 Uhr, Beginn des offiziellen Teils ist ab 20:00 Uhr. Der Vorstand bittet um rege Teilnahme an den OV-Abenden im neuen Lokal.

Info: DK7EI, Stv. OVV


G49 - OV-Abend

Nächster OV-Abend von G49 ist am Donnerstag, dem 24.06. Während der Sommerpause im Juli und August ist kein OV-Abend. Nach der Sommerpause ist der nächste OV-Abend wie gewohnt wieder am 3. Donnerstag, dem 16.09.

Info: DG6KBB


Alsdorf, G02

Wegen Betriebsferien des OV-Lokals findet im Juni 1993 kein OV-Abend statt. Am Samstag, dem 26.06., ab 17:00 Uhr, ist unser Grillfest in Berensberg. Anmeldungen erbeten an Leo, DL9KAU, ....., oder Jürgen, DG4KF, ......

Info: Jürgen DG4KF


Treffen der Rundspruchteams

Die Rundspruchteams treffen sich zu ihrer nächsten Arbeitstagung nicht wie angekündigt am 19.06., sondern am Samstag, dem 03.07., um 14:00 Uhr, auf der Burg Limperich in Bonn-Beuel.

Info: Manfred, DJ1KF


Mikrowellen-Stammtisch

Wegen des Mikrowellenwettbewerbs RGT und der anschließenden Urlaubszeit findet der nächste Mikrowellenstammtisch beim Früh in Köln erst wieder am 04.09. statt.

Info: Ernst, DK3FF


Siegburg: Ankündigung AFu-Ausstellung

Der Ortsverband Siegburg, G15, beabsichtigt am 25./26.09. eine Ausstellung im Foyer des Rathauses in Siegburg zu veranstalten. Thema: „Aufgaben und Möglichkeiten des Amateurfunks heute“.

Es soll die Vielfalt des Amateurfunks bis hin zu den digitalen Betriebsarten praktisch vorgeführt werden. Der OV Siegburg würde sich freuen, bei dieser Veranstaltung viele Besucher begrüßen zu können. Weitere Einzelheiten werden frühzeitig im Rundspruch Köln-Aachen mitgeteilt.

Info: Hajo, DL2AD


Terminübersicht

G31 10.–13.06.: Fieldday G31 (Info: DL2KCB)
G12 11.–13.06.: Fieldday G12 (Info: DH1KS)
G54 11.–13.06.: Fieldday G54 (Info: DG5KBE)
G49 24.06.: OV-Abend G49 (Info: DG6KBB)
G02 26.06.: Grillfest in Berensberg (Info: DG4KF)
KA 03.07.: Arbeitstreffen der KA-Rundspruchteams (Info: DJ1KF)
LY 24.07.: Urlaub für Funkamateure in Litauen (Info: DL1KJS)
KA 04.09.: Mikrowellenstammtisch (Info: DK3FF)
G15 25./26.09.: AFu-Ausstellung in Siegburg (Info: DL2AD)


73 de Manfred, DJ1KF


Ende des Köln-Aachen-RS 20/93 vom 06.06.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1993 Rundspruch-Archiv