DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 12/91 VOM 29.03.1991

Redaktion: DK5JI


ÜBERSICHT:


BETRIEB AUF 50 MHZ NACH DEM 01.04.1991 VORERST TOLERIERT

Durch die Amtsblattverfügung BMPT 45/1990 vom 22.03.1990 wurden limitierte und bis zum 01.04.1991 befristete Sondergenehmigungen für Amateurfunkstellen im Frequenzbereich 50,080–50,400 MHz erteilt. Diese Genehmigungen sollten deutschen Funkamateuren während des Sonnenfleckenmaximums die Teilnahme am internationalen Funkverkehr auf 50 MHz ermöglichen, ohne einer endgültigen Zuteilung in diesem Bereich vorzugreifen.

Wie so oft in dem außerordentlich schwierigen Bereich der Frequenzverwaltung, ist es im geplanten Zeitraum nicht möglich gewesen, zu einer endgültigen Regelung zu kommen.

Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation hat deshalb im Interesse der beteiligten Genehmigungsinhaber den Vorstand des DARC davon unterrichtet, daß er in Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung getreten ist. Diese Verhandlungen haben das Ziel, eine Zwischenlösung für die Inhaber der Sondergenehmigungen zu finden, bis das Ergebnis des Band-I-Ausschusses, dem Nachfolgegremium des sogenannten 50-MHz-Ausschusses, vorliegt.

Bis dahin toleriert das BMPT die weitere Nutzung des 50-MHz Bereichs durch Funkamateure mit Sondergenehmigung über den 01.04.1991 hinaus. Allerdings weist das BMPT darauf hin, daß diese Tolerierungserklärung jederzeit widerrufen werden kann.


SOWJETISCH-AMERIKANISCHE DX-PEDITION NACH FRANZ-JOSEF-LAND

Die sowjetische Inselgruppe Franz-Josef-Land ist das Ziel einer gemeinsamen sowjetisch-amerikanischen DXpedition. Die Inselgruppe liegt im nördlichen Eismeer und zählt als eigenes DXCC-Land. Die zwölf Teilnehmer der DXpedition werden Moskau am 07.04. verlassen. Mit der Betriebsaufnahme ist um den 10.04. zu rechnen. Je nach Wetterlage soll bis zum 22.04. Funkbetrieb durchgeführt werden. Hauptbetriebsart wird SSB sein, daneben soll auch RTTY und AMTOR betrieben werden.

Das Rufzeichen der DXpedition wird 4K2FJL sein, die Operator werden sich aber auch mit ihrem eigenen Rufzeichen und vorangestelltem „4K2/“ melden.


NEUER TRANSPONDERFAHRPLAN FÜR AMSAT-OSCAR 13

Seit dem 27.03. gilt der folgende Transponderfahrplan für den Amateurfunksatelliten AMSAT-OSCAR 13:

Von MA 240 bis MA 030 ist Omni-Betrieb vorgesehen. Mode BS entfällt künftig.

Seit dem 25.03. erfolgte eine Lageänderung des Satelliten, bis die Bahnkoordinaten 0° bzw. 180° erreicht sind. Wegen der geringen Sonneneinstrahlung müssen die Transponder während der Lagemanöver ausgeschaltet bleiben.


STRAFANTRAGSRECHT IN DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN

Das Strafantragsrecht nach § 15 Absatz 3 des Fernmeldeanlagengesetzes in der Fassung vom 03.07.89 wurde im Bereich der neuen Bundesländer den dortigen Außenstellen des Bundesamtes für Post und Telekommunikation übertragen. Dies geht aus der BMPT Verfügung 55 hervor, die im Amtsblatt 19 vom 14.03.91 veröffentlicht wurde.


220-MHZ-BEREICH IN DEN USA GEKÜRZT

Die amerikanische Fernmeldebehörde FCC hat am 14.03.1991 die Richtlinien für den Betrieb eines privaten mobilen Landfunkdienstes im Bereich von 220–222 MHz bekanntgegeben. Dies geschah trotz Unterstützung des Besitzstandes der US-Funkamateure im Kongreß. Nach dem „PR Docket 89 552“ sollen die Funkamateure innerhalb von 90 Tagen den Betrieb in diesem Bereich einstellen. Lediglich im Bereich von 222–225 MHz ist noch Amateurfunk erlaubt.


7. INTERNATIONALES PACKET-RADIO-TREFFEN

Am 06./07.04. findet in Frankfurt das 7. internationale Packet-Radio-Treffen statt. Neben dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der verschiedenen Gruppen mit Berichten über die jeweiligen Aktivitäten sind wieder einige Fachvorträge vorgesehen. Eine Tagesordnung ist in den Packet-Radio-Mailboxen veröffentlicht.

Veranstaltungsort ist die Universität Frankfurt, Robert-Mayer-Str. 2–4 in 6000 Frankfurt. Beginn ist am 06.04. um 10:00 Uhr. Eine Einweisung erfolgt ab 09:00 Uhr auf den Frequenzen 145,375 MHz und 439,425 MHz via DBØRD.


44. INTENSIVLEHRGANG IN SAULGRUB/OBERBAYERN

Der diesjährige Herbst-Intensivlehrgang der Behindertenbetreuung findet vom 16.11. bis 07.12. statt. Lehrgangsort ist das Blindenkur- und Erholungsheim in Saulgrub/Oberbayern. Die Ausbildung wird für alle Lizenzklassen und alle Altersstufen durchgeführt. Auch nicht behinderte Teilnehmer können an diesem Intensivkurs teilnehmen. Die Unterbringung erfolgt in modernen Einzelzimmern mit WC.

Die Prüfung wird von der Oberpostdirektion im Blindenkur- und Erholungsheim am 06.12. abgenommen.

Da die Teilnehmerzahl auf 20 begrenzt ist, wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen. Anfragen und Anmeldungen gehen an Günter Zellmer, DL7ZG, ......


INTENSIVLEHRGANG IN UELSEN

Der Ortsverband Niedergrafschaft, I43, führt vom 25.07.–13.08. einen Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung für alle Lizenzklassen durch. Lehrgangsort ist die Waldjugendherberge in Uelsen.

Weitere Informationen sind erhältlich bei Geert Lübbermann, DF3BM, ......


FUNKWETTERBERICHT: (26.03. de DJ2RE)

In dem sehr umfangreichen Fleckengebiet, das bereits im letzten Bericht erwähnt wurde, ereigneten sich bisher zahlreiche größere Eruptionen, die sehr nachhaltig das Funkwetter beeinflußten. So kam es am 24.03. zu einem starken Magnetsturm, in dessen Verlauf die magnetische Kennziffer Ak auf 144 Einheiten anstieg. Während der nachfolgenden Ionosphärenstörung fielen die F2-Grenzfrequenzen bis auf 50 % ihres Erwartungswertes ab. Infolge eines intensiven Protonenereignisses war besonders die Übertragung auf den Nordlinien stark beeinträchtigt.

Am 24./25.03. trat Aurora-Ausbreitung bis in den UHF-Bereich auf. Mit einer nachhaltigen Änderung der gegenwärtig sehr wechselhaften Ausbreitungsbedingungen kann frühestens ab 30.03. gerechnet werden. Bis dahin bleibt die Wahrscheinlichkeit für Aurora, je doch auch für weitere Störungen, sehr hoch.


Ende des Deutschland-RS Nr. 12/91 vom 29.03.1991

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1991 Rundspruch-Archiv