DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 25/89 VOM 30.06.1989


BONN

Am 01.07.89 tritt das Gesetz über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost – das so bezeichnete Postverfassungsgesetz – in Kraft. Es war am 08.06. vom deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen worden. Die 67 Paragraphen des Artikels 1, des eigentlichen Gesetzes für die Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost, sind in folgende elf Abschnitt gegliedert: 1) Aufgaben und Rechtsstellung, 2) Direktorium der Deutschen Bundespost, 3) Vorstand, 4) Aufsichtsrat, 5) Bundesminister für Post- und Telekommunikation, 6) Infrastrukturrat, 7) Zwischenstaatliche Beziehungen, Internationale Organisationen, 8) Wirtschaftsführung, 9) Personal- und Sozialwesen, 10) Sonderbestimmungen und 11) Übergangs- und Schlußbestimmungen.

In vier weiteren Artikeln werden Eingriffe des Poststrukturgesetzes in 22 bestehende Gesetze bekanntgemacht, darunter solche über den Katastrophenschutz, über den Betrieb von HF-Geräten, über die Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, über Strafprozeßordnung – in Verbindung mit Fernmeldeverkehr – und vor allem in die Gesetze über das Postwesen und über Fernmeldeanlagen. In letzterem wird durch Änderung der §§ 1 und 2 die Einbringung privater Telekommunikationsdienstleistungen in die Telekom-Netze der Deutschen Bundespost umrissen. Ein neuer § 2a unterstellt die Zulassung von Fernmelde-Endeinrichtungen einschließlich ihrer Anschlußberechtigung und von Funkanlagen der Regie des – jetzt -Bundesministers für Post- und Telekommunikation. Dabei sollen ausdrücklich „insbesondere beim Betrieb von Funkanlagen vermeidbare Störungen anderer oder durch andere ausgeschlossen“ werden. Im § 9 wird die Rechtsbeziehung des Nutzers mit der Telekom als privatrechtlicher Natur festgelegt und werden Fragen des Gebührenrechts behandelt. In § 10 wird die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses neu gefaßt und ein neuer § 14a regelt Datenschutzprobleme. Ein zusätzlicher § 25 erhält das bisher ausschließliche Recht des Bundes, einfache Endeinrichtungen des Telefondienstes zu errichten und zu betreiben bis zum 01.07.1990 aufrecht. Der Bundesminister für Post- und Telekommunikation erhält das Recht, das somit geänderte FAG im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen und dabei die Paragraphen und Untergliederungen durchlaufend zu beziffern. Das neue Gesetz, das auch im Land Berlin gilt, trägt die Unterschriften des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers, des – noch – Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen und des Bundesministers des Inneren, der Justiz, der Finanzen und für Wirtschaft. Veröffentlicht wurde es im Bundesgesetzblatt Teil I ab Seite 1026 vom 14.06.1989 sowie auf 26 Seiten des BPM-Amtsblattes 63 vom 15.06.1989.


BAUNATAL

Der DARC versendet nach ZS monatlich ein Paket QSL-Karten zu 2 kg, das sind im Durchschnitt etwa 800 Karten. Das Paket vom März dieses Jahres ist jedoch im Bereich der Bundespost beschädigt worden, so daß einzelne Karten an die auf der QSL-Karte angegebene Adresse des Absenders zurückgesandt wurden, teilweise unseres Erachtens unberechtigt mit Nachporto belastet. Der DARC hat Reste dieser Sendung, etwa 300 Karten und Reste der Verpackung, am 12.06. erhalten. Sollten Sie als Absender der QSL-Karte ihre Karten zurückerhalten haben, wird empfohlen, diese erneut der QSL-Vermittlung des DARC zuzusenden.


FRIEDRICHSHAFEN

Mit einem positiven Ergebnis ging am Sonntag, dem 25.07., die 14. Internationale Amateurfunk-Ausstellung HAM RADIO ’89 in Friedrichshafen zu Ende. Bei 10.000 m² Ausstellungsfläche und 130 Ausstellern aus der ganzen Welt konnte die Messeleitung eine Steigerung von fast 10 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. Ein überwiegender Teil der 15.800 Besucher zeigte sich mit der diesjährigen Messekonzeption und dem Ausstellungsangebot zufrieden, wie eine Umfrage ergab. Fast 90 % gaben der HAM RADIO die Note „sehr gut“ oder „gut“. 30 % der Besucher kamen aus dem Ausland, wobei die Nachbarländer Schweiz und Österreich mit 20 % den Löwenanteil ausmachten. Insgesamt waren Besucher aus dem gesamten europäischen Ausland, aber auch viele Besucher aus Übersee auf der HAM RADIO ’89 zu finden. Rund 74 % der Besucher hatten einen Anreiseweg, der über 100 km lag. Deutlich stärker ist auch der Anteil an offiziellen Vertretern von ausländischen Verbänden und Clubs geworden. So waren in diesem Jahr auch wieder Vertreter aus dem Ostblock und der DDR auf der HAM RADIO vertreten. Der internationale Zusammenhalt und die weltumfassende Gemeinsamkeit und Freundschaft der Funkamateure standen auch im Mittelpunkt mehrerer Empfänge und Treffen, die speziell für die Auslandsdelegationen gegeben wurden.


ATHEN

Funkamateure der EG-Staaten mit CEPT-Lizenz dürfen ab 01.07.1989 in Griechenland mobil, maritime mobil oder portabel senden. Sie müssen ihr Rufzeichen zu Beginn und Ende jeder Aussendung bzw. nach fünf Minuten bei längeren Durchgängen senden. Das Rufzeichen setzt sich zusammen aus dem Präfix SV mit der für die Region zuständigen Ziffer von 1–9, dem Bruchstrich, dem Heimatrufzeichen und entweder /m, /mm oder in allen anderen Fällen /p. Außer in FM-Betrieb oberhalb 144 MHz ist ein Logbuch zu führen. Einschränkungen bestehen im 3,5-MHz-Band und auf Frequenzen oberhalb 436 MHz, 40 km rund um Athen. Über Einzelheiten informiert die Geschäftsstelle des DARC.


NEWINGTON

Als ein Höhepunkt der Feiern zum 75jährigen Jubiläum der American Radio Relay League soll am 20.07. um 15:00 Uhr Lokalzeit die Neueinweihung der ARRL-Headquarters-Station W1AW durchgeführt werden. Neben dem Amateurrat und den Angestellten der ARRL werden dazu ranghohe Vertreter der Lokalbehörden und des Staates Connecticut erwartet. Als besonderer Gast wurde Hiram Hamilton Maxim eingeladen, der Sohn des Gründers der ARRL, Hiram Percy Maxim, W1AW. Während der Umbauzeit und der Einrichtung der neuen Sendeanlage wird W1AW von einem Container neben dem Stationsgebäude aus betrieben. Beste Empfangsmöglichkeiten für die CW-Bulletins von W1AW sind derzeit um 03:00 UTC auf 7080 bzw. 14.068 kHz gegeben.


DARMSTADT (27.06.)

Der sich seit Monatsmitte abzeichnende Rückgang der Sonnenaktivität der bis gestern einen stetigen Abfall der 10-cm-Strahlung und der Häufigkeit von Eruptionen nach sich zog, hat zu der erwarteten Beruhigung des Funkwetters geführt. So war trotz ungünstiger Jahreszeit nach längeren Pause in den letzten Tagen nachmittags Nordamerika auf dem 28-MHz-Band zu erreichen. Für den 26.06. wurden aus Boulder/USA wieder zunehmende Werte bekanntgegeben und zwar für die Sonnenfleckenzahl 360 und für die 10-cm-Strahlung 227 Einheiten. Im Vorhersagezeitraum wird die Sonnentätigkeit weiter ansteigen und damit die gegenwärtig vorherrschende ruhige Phase ausklingen. Zwischen dem 03. und 06.06. ist mit erhöhter magnetischer Unruhe und mit einem Rückgang der Grenzfrequenzen zu rechnen.


Ende des DL-RS Nr. 25/89 vom 30.06.1989

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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