DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 24/86 VOM 20.06.1986


DARMSTADT (17.06.)

Die sommerlichen Ausbreitungsbedingungen, in deren Verlauf in unserem Gebiet die Medianwerte der MUF nur in den Abendstunden 5 MHz knapp übersteigen, haben sich in der ersten Monatshälfte voll durchgesetzt. Die Sonnenaktivität bleibt weiterhin sehr niedrig; seit Monatsbeginn lagen alle Tageswerte der solaren 10-cm-Strahlung unter 70 Einheiten, und die Sonnenscheibe war überwiegend ohne Flecken. Infolgedessen blieben größere Schwankungen des erdmagnetischen Feldes aus. Während die Güte der DX-Bedingungen auf allen Bändern gegenüber dem Vormonat abgesunken ist, war eine bemerkenswerte Steigerung der Sporadisch-E-Ausbreitung zu beobachten, in deren Folge sich der Europaverkehr auf 21, 28 und 50 MHz beträchtlich ausdehnte. Informationen über entsprechende Erfolge auf dem 2-m-Band liegen noch nicht vor. Eine rasche Änderung des Funkwetters ist ebenso wie das Auftreten nachhaltigerer Magnetstörungen im Laufe der kommenden Woche nicht zu erwarten.


MOSKAU

Eine neue Instruktion über die Registrierung und den Betrieb von Amateurfunkstellen in der UdSSR soll in Kraft treten und die seit nunmehr 20 Jahren bestehenden Regelungen ablösen. Darüber berichtete CRC-Chef Vasiliy Bondarenko, UV3BW, im Sovetskiy Patriot vom 23.04.. Danach soll es künftig drei Kategorien von Kollektivstationen geben. Für Individualstationen sind weiterhin vier vorgesehen, wobei nur die vierte ohne Morseprüfung und bereits ab 14 Jahren – bisher 16 – erworben werden kann. Die Leistungsbemessung wird von Input auf Output umgestellt, wobei die Leistung der 2. Kategorie auf 50 W erhöht wird. Die Nebenausstrahlungen werden zur qualitativen Verbesserung unter 30 MHz auf –30 dB bei Sendern bis 5 W und über 30 MHz auf –40 dB, aber maximal 50 mW begrenzt.

Funkamateure der 2. Kategorie dürfen künftig auf 7 und 21 MHz SSB betreiben. Die 3. Kategorie darf 7 MHz nicht mehr und 21 MHz nur in CW benutzen. Die 1. Kategorie erhält neu sekundär das 10,1-MHz-Band und – wie betont – nach IARU-Empfehlung nur in CW. Um Störungen des DX-Betriebs herabzusetzen, dürfen bei Kollektivstationen nur noch hochqualifizierte Operateure auf 14 MHz und den Exklusiv-Segmenten der 1. Kategorie senden. Weiterhin soll auch die „Kilowatt-Krankheit“ bekämpft werden. Das staatliche Fernmelde-Inspektorat wird durch Prüfung der Verlustleistung in der Endstufe sicherstellen, daß die zulässigen Ausgangsleistungen nicht überschritten werden können. Das Schlußkapitel behandelt Sicherheitsprobleme im Amateurfunk. Es verlangt unter anderem zumindest bei Kollektivstationen ein ständiges Protokoll über Sicherheits- und Feuerschutzmaßnahmen.


TOKIO

Die 1972 gegründete Tokyo International Amateur Radio Association, TIARA, hatte im April 1986 106 Mitglieder aus 14 Ländern. Von den 67 inzwischen lizenzierten 7J-Lizenzinhabern sind 47, das sind 70 %, Mitglieder der TIARA. Dabei ist zu bedenken, daß über 50 % der 7Js nicht im Lande ansässig sind. 19 der 7Js sind Inhaber von Lizenzen für 100 W Output, 34 für 50 W und 14 für 10 W, wie in der cq-DL 4/85 beschrieben. Die Anschrift der TIARA lautet ....., Japan. Ihr Präsident ist Joseph P. Speroni, 7J1AAA, einer der Vizepräsidenten ist Abi Bae, JI1ZPR (DD1DA). Sie gibt monatlich ein Mitteilungsblatt TIARA NEWS heraus. Für die Mitgliedschaft in der TIARA zahlen in Japan Ansässige jährlich 5000 ¥, das sind DM 61,50, Nichtansässige 6500 ¥, das sind DM 80,–. Bereits im November 1985 hatte übrigens der Direktor der CCIR der ITU, Richard Kirby, HB9BOA, mit seiner 50-W-Lizenz 7J1AAV QSOs mit japanischen und koreanischen Stationen durchgeführt.


ARNHEM

Der Radiokontrolldienst – RCD – der niederländischen PTT gab bekannt, daß am 31.03.1986 in den Niederlanden 13.678 Individuallizenzen erteilt waren. Auf die Klasse A entfielen 35 %, auf die Klasse B 0,4 % und auf die Klasse C 42 %. Die restlichen 23 % entfielen auf die Anfängerklasse D. Für diese Lizenzklasse werden in Deutschland keine Kurzzeitlizenzen ausgestellt. Die 208 Sondergenehmigungen teilen sich in 84 Ausbildungslizenzen, 99 Clubstationen, 15 Relaisfunkstellen auf 144 MHz, neun auf 430 MHz und einen Lineartransponder. Der RCD plant eine Kennzeichnung der Sondergenehmigungen für alle unbemannten Amateurfunkstellen. Bisher sind dafür folgende Präfixe vorgesehen: PI2 Relaisfunkstellen auf 430 MHz, PI3 Relaisfunkstellen auf 144 MHz, PI6 Linear- bzw. ATV-Relaisfunkstellen, PI7 Baken und PI8 Mailbox-Stationen.


WIEN

Ein Gegenseitigkeitsabkommen über die Erteilung für Amateurfunklizenzen wurde zwischen Chile und Österreich vereinbart. Wie der Österreichische Amateurfunkverband ÖVSV mitteilte, trat dieses Abkommen am 26.05.1986 in Kraft.


ERKELENZ / FRIEDRICHSHAFEN

Das traditionelle VFDB-Treffen findet auch in diesem Jahr während der HAM RADIO statt. Der VFDB-Vorstand wird den Gewinnern der Z-Conteste die Pokale beziehungsweise Urkunden überreichen. Eingeladen sind alle Funkamateure, auch Nichtmitglieder des VFDB. Treffpunkt ist am 04.07. um 19:00 Uhr das Restaurant Traube in Friedrichshafen-Waggershausen. Die Einweisung erfolgt auf 144,800 MHz durch DKØFZ.


BAUNATAL

Der Vorstand des DARC plant, die Referenten für Bild und Schrift aus den Distrikten bzw. die zuständigen Mitarbeiter in den Distriktsvorständen zu einer Tagung am 11./12.10. nach Hannover einzuladen. Der Zweck dieser Tagung wird sein, ein Arbeitspapier zu erstellen, wobei insbesondere für die Betriebsart Packet-Radio eine gemeinsame Linie für die weitere Vorgehensweise gefunden werden soll. Dazu werden heute schon die damit befaßten Mitglieder aufgefordert, Anregungen und Vorschläge über den Referenten des Distrikts bzw. einen Mitarbeiter des Distriktsvorstands an das Referat Bild- und Schriftübertragung zu richten.


MARBURG

Die Situation in den Speichern des OSCAR 10 hat sich soweit verschlechtert, daß die derzeitige Betriebs-Software nicht mehr lauffähig ist. AMSAT-DL versucht durch eine spezielle Software, in den nächsten Wochen einen Notbetrieb zu ermöglichen. Wenn die Transponder eingeschaltet sind, bitte keinen Betrieb machen, da die Energiebilanz sehr kritisch ist.


Ende des DL-RS Nr. 24/86 vom 20.06.1986

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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