DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 19/86 VOM 16.05.1986


DARMSTADT

Die bereits gemeldete Magnetstörung, die am 02.05. begann und zwischen dem 03. und 07.05. die Ausbreitung oberhalb von 5 MHz nachhaltig beeinträchtigte, folgte ein bemerkenswert rascher Übergang zu angehobenen Bedingungen. Hiervon profitierte vor allem der DX-Verkehr auf dem 21- und 28-MHz-Band. Beispielsweise konnte auf dem 28-MHz-Band während der vergangenen fünf Tage Südamerika regelmäßig vom frühen Nachmittag bis etwa 20:00 UTC erreicht werden. Die hierzu parallel verlaufenden guten Short-Skip-Bedingungen ließen einen Übelstand besonders deutlich hervortreten, nämlich die Lawine der Piratensender, die sich auf dem 10-m-Band breitmachen und durch unqualifizierte Aussendungen den Funkbetrieb stören. Gegenwärtig ist die Sonnenaktivität extrem niedrig. Seit sechs Tagen wurden keine Flecken mehr beobachtet. Der Energiefluß der 10-cm-Strahlung erreichte am 08.05. mit 68 Einheiten den bisher niedrigsten Wert des Monats. Seitdem ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Zum Wochenende muß mit einem begrenzten Rückgang der Bedingungen auf normales oder leicht unter normales Niveau gerechnet werden. Die weitere Entwicklung ist zur Zeit ungewiß. Extreme Veränderungen sind jedoch unwahrscheinlich.


WASHINGTON

Auf Antrag der National Association of Broadcasters hatte die US-FCC im Juni 1985 entschieden, daß Rundfunkstationen wohl den Notfunkverkehr anderer Funkdienste überspielen, dies aber nicht gezielt zu Beschaffung von Nachrichten einsetzen dürfen. In diesem Zusammenhang hatte im „FCC Rule Book“ § 97.3w die Definition für den Notfunkverkehr (Emergency Communication) folgende Fassung erhalten: „Eine nichtzielgerichtete Anforderung um Hilfe oder ein Notsignal (distress signal) im Zusammenhang mit der unmittelbaren Sicherheit menschlichen Lebens oder dem unmittelbaren Schutz von Eigentum.“

Unter Bezug hierauf hieß es im § 97.110: „Die Übermittlung kommerziellen Verkehrs durch eine Amateurfunkstelle, außer für Notverkehr, ist verboten.“ Gegen die neue Fassung des § 97.3w, die wechselseitigen Amateur-Notfunk und bona fide- (guten Glaubens) Notfunkübungen rechtlich in Zweifel gestellt hätte, hatte die ARRL Einspruch erhoben. Siehe hierzu auch die QST 12/85, Seite 68.

Hierzu erklärte die FCC im April 1986, daß sie nicht die Absicht gehabt hätte, den Umfang des zulässigen Amateur-Notfunkverkehrs einzuschränken. Ab Mai 1986 soll daher wieder die alte Fassung des § 97.3w gelten. Danach ist Emergency Communication: „JEDER Amateurfunkverkehr in direktem Zusammenhang mit der unmittelbaren Sicherheit menschlichen Lebens oder dem unmittelbaren Schutz von Eigentum.“


WASHINGTON

Die in Washington D. C. ansässige AMSAT hat ihren Namen in AMSAT North America geändert. Damit soll dem Entstehen unabhängiger Entwicklungszentren in DL, JA und F Rechnung getragen werden. Für Standardisierungen und Koordination unter den Entwicklungsgruppen und mit der IARU soll ein internationales Koordinations-Komitee für den Amateurfunkdienst über Satelliten gegründet werden. Als Verbandsorgan der AMSAT North America soll voraussichtlich der Amateur Satellit Report, ASR, mit vorzugsweise betrieblichen Inhalt künftig 14tägig erscheinen. Das AMSAT Satellite Journal soll dann in Zusammenarbeit mit einem „heimischen“ Amateurfunk-Publizisten als freies technisches Magazin weitergeführt werden.

Startbereit für 1986 sieht die AMSAT den „Phase-3C“-Satelliten, DL-SAT, für August 1986, den japanischen JAS-1 sowie die sowjetischen Satelliten ISKRA 4 – vermutlich aus der Orbital-Fähre „MIR“ – wie auch RS9 und RS10 zu noch unbestimmten Zeiten.


OBERWESEL

Ein Vorbereitungslehrgang auf die Amateurfunkprüfung findet in den Sommerferien vom 11.07.–01.08. in Oberwesel statt. Schwerpunkt dieses Kurses ist die Betreuung behinderter Lehrgangsteilnehmer. Dazu nehmen zusätzlich zwei Referenten teil. Die Prüfung findet am 30.07. in Oberwesel durch die OPD Koblenz statt. Weitere Informationen und Anmeldung bei Manfred Lauterborn, DK2PZ, ......


REGENSBURG

Am 03.05. trafen sich in Regensburg die Notfunkreferenten der Distrikte A, P, C, T und U, diverse Ansprechpartner aus dem bayerischen Raum, der Distriktsvorsitzende von Bayern-Ost und der Notfunkreferent zur angekündigten Notfunkbesprechung des Bereichs Süd. Neben der allgemeinen Organisation und Anforderungen der Behörden wurden, wie auch in Munster, die weiteren Arbeiten des Referates besprochen. Der Notfunkreferent des ÖVSV, OE6AQ, hielt ein Referat über die Arbeit in OE. OE6AQ bekräftigte den Wunsch nach einer intensiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.


BAUNATAL

Ministerialrat Dr. Ing. Klaus Spindler hat auf Anfrage dem 1. Vorsitzenden Karl Taddey, DL1PE, mitgeteilt, daß seitens des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen beabsichtigt ist, die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 noch zu Beginn der Sommerreisesaison 1986, also ca. Ende Mai, bekanntzugeben. Es ist vorgesehen, im Zusammenhang mit einer allgemeinen Genehmigung diejenigen europäischen Fernmeldeverwaltungen zu benennen, die diese CEPT-Empfehlung ebenfalls anwenden werden.

Wie bereits in einer früheren Meldung im DL-RS mitgeteilt worden ist, wendet die norwegische Fernmeldeverwaltung die CEPT-Empfehlung ab 01.05. an. Es bleibt abzuwarten, wie weitere Fernmeldeverwaltungen entscheiden werden. Für die diesjährige Reisesaison werden voraussichtlich nur noch die Fernmeldeverwaltungen von Dänemark und Österreich der CEPT-Empfehlung zustimmen. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird darüber im DL-RS berichtet werden.


WUPPERTAL

Die nächste öffentliche Hauptversammlung des Amateurrates des DARC findet am 24./25.05. in Wuppertal im Hotel Juliana, Mollenkotten statt. Die umfangreiche Tagesordnung enthält u. a. folgende Punkte: Öffentlichkeitsarbeit im DARC, Beratung von Maßnahmen zur Förderung der Jugendarbeit im DARC, eine Satzungsänderung im § 12 soll beschlossen werden. Ein weiterer Antrag befaßt sich mit der zukünftigen Zusammenarbeit mit den Behörden, Erfahrungen mit dem QTH-Locator sollen diskutiert werden und Vorschläge für die zukünftige Benutzung des 70-cm- und des 2-m-Bandes stehen ebenfalls zur Diskussion.

Aus Anlaß der Hauptversammlung wird der Sonder-DOK „HV 86“ von folgenden Clubstationen vergeben: DKØWP auf KW, DLØVR auf 2 m und DKØXYL auf 70 und 23 cm.


Ende des DL-RS Nr. 19/86 vom 16.05.1986

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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