DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 12/86 VOM 28.03.1986


DARMSTADT

Die Ausbreitungsbedingungen auf den KW-Bändern werden nach wie vor durch sehr niedrige Sonnenaktivität und erhöhte magnetische Unruhe beeinträchtigt. Zwischen dem 13. und 19.03. war die Sonnenfleckenrelativzahl auf Null abgefallen; die solare 10-cm-Strahlung sank am Ende dieses Intervalls auf 69 Flux-Einheiten ab. Zwar ist in den nächsten Tagen eine leichte Zunahme bei der die Sonnenaktivität charakterisierenden Kenngrößen zu erwarten, eine durchgreifende Änderung des Funkwetters steht jedoch nicht bevor. Mit einer geringen Besserung kann nach dem Abklingen der zur Zeit noch anhaltenden Magnetstörung für Anfang April gerechnet werden.


WIEN

Am 31.12.1985 waren in Österreich 5173 Amateurfunk-Bewilligungen erteilt, einschließlich Club- und Relaisfunkstellen. Trotz 59 Abgängen war die Zahl der Lizenzen um 150 = 3 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 1985 wurden in Österreich 1407 Besucherlizenzen erteilt, das entspricht 28 % der heimischen Lizenzzahlen.


STRASSBURG

Das Rufzeichen TP2I für die Amateurfunkstelle des Europarates in Straßburg wurde auf Weisung der ITU aus der französischen Rufzeichenserie entnommen, weiß die qsp des ÖVSV zu berichten. QSL-Adresse: ......


WIEN

Die Meldung im DL-RS Nr. 10/86 zu den Ergebnissen der VHF-Working Group bedarf einer Richtigstellung. Zu Punkt 7 muß es richtig heißen: Für Packet-Radio werden 144,675 MHz und im 435-MHz-Band die Frequenzen 432,750 für FSK und 433,625–433,675 MHz für FM-Betrieb empfohlen. Die Frequenz 433,600 ist dem RTTY-Betrieb als Lokal-FM-Frequenz vorbehalten. Packet-Radio-Digipeater-Stationen sollen im 145-MHz-Band nicht betrieben werden. Für diese sind die Frequenzen 433,650 und 433,675 MHz vorgesehen. Mailbox-Betrieb soll im 145-MHz-Band in FSK zwischen 144,500 und 144,845 MHz und in FM auf 145,300 MHz durchgeführt werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß alle diese Frequenzen keine Exklusiv-Zuweisungen für die digitalen Betriebstechniken sind, da dort auch die Anruffrequenzen für FSK, RTTY, ATV, SSTV und FAX-Betrieb sowie die RTTY-Relaiseingabe angesiedelt sind.

Wie bereits im DL-RS vom 14.03. mitgeteilt, wird nochmals darauf hingewiesen, daß es Aufgabe der VHF-Working-Group ist, Entscheidungen aus diesem Bereich für die alle drei Jahre stattfindenden Konferenz der IARU-Region 1 vorzubereiten und dringende Probleme vorläufig bis zur nächsten Konferenz zu regeln.


BERLIN

Zwar gilt die neue VDE-Vorschrift 0855 Teil 1 über die Errichtung und den Betrieb von Antennenanlagen schon seit dem 01.05. 1984, doch war bis Ende April 85 auch die bisherige Fassung noch gültig. Die Änderungen sind durch Umstellung auf die „SI-Einheiten“ des Gesetzes über das Meßwesen vom 02.07.1969 und vor allem durch erhöhte Sicherheitsanforderungen gekennzeichnet. Erdungsleitungen aus Kupfer müssen künftig einen Mindestquerschnitt von 16 anstatt bisher 10 mm² aufweisen, solche aus Aluminium 25 anstatt bisher 16 mm². Dafür brauchen sie nicht mehr blank und sichtbar verlegt sein, sondern können isoliert sein und auch – sogar mit anderen gemeinsam – in Isolierrohren geführt werden. Erdleitungen dürfen weiterhin nicht durch Räume mit leicht entzündlichen Stoffen, z. B. Stroh, Heu usw. und neuerdings auch nicht mehr durch solche geführt werden, in denen sich explosionsfähige Gase bilden können, wie Akku-Räume und dergleichen.

Leitend verbundene metallische Rohre und neuerdings auch senkrecht geführte Heizungsrohre können zur Erdverbindung herangezogen werden. Verzinkte Stahlband-Erder müssen 50 cm tief mit mindestens 1,5 m radial verlaufenden Netzen verlegt werden. Staberder müssen mindestens 1,5 m lang sein. Auch abgesetzte Antennenträger sind jetzt zu erden.

Alle in den Antennenzug einbezogenen Anlagen – Verstärker, Verteiler usw. – müssen jetzt abgeschirmt sein. Genaue Angaben sind der neuen VDE 0855 Teil 1 zu entnehmen. Sie ist zu beziehen von der VDE-Verlag GmbH, ...... Das Inkrafttreten der neuen Vorschrift sollte Anlaß sein, insbesondere alte Antennen- und Hausanlagen auf vorschriftsmäßige Ausführung zu überprüfen und ggf. zur Abwendung etwaiger Schadenersatzansprüche abnehmen zu lassen.


BAUNATAL

In den Distrikten Nordrhein und Schleswig-Holstein wurden neue Distriktsvorsitzende gewählt. Eberhard Warnecke, DJ8OT, war über zehn Jahre DV im Distrikt Nordrhein und hatte für dieses Amt nicht mehr kandidiert. Neuer DV wurde sein bisheriger Stellvertreter und Mitarbeiter im Jugend- und Ausbildungsreferat Karlfried Heinrichs, DL1EK. Im Distrikt Schleswig-Holstein hat der bisherige DV Ernst Steinkamp, DL6CT, nicht mehr für dieses Amt kandidiert. Zum neuen DV wurde Hans Dieckmann, DJ1VV, gewählt.

Die Redaktion bedankt sich bei den ausgeschiedenen Distriktsvorsitzenden für die aktive Mitarbeit und wünscht den Neugewählten viel Erfolg bei der Bewältigung ihrer Aufgaben.


BAUNATAL

Der Satzungsausschuß des Amateurrats traf sich am vergangenen Wochenende zu einer routinemäßigen Sitzung in Kassel. Die Aufgaben des Ausschusses bestehen darin, Themen aufzugreifen, die sich für die Ortsverbände und Distrikte aus ihrer Tätigkeit ergeben und die im Zusammenhang mit der Satzung und den weiteren Vereinsordnungen des Clubs stehen. Daraus können sich wiederum Änderungen der Satzung ergeben, die der Vereinfachung bzw. Verbesserung der Arbeit in den Ortsverbänden und Distrikten dienen. Weiterhin unterliegt das Vereinsrecht richterlichen Entscheidungen, so daß die Satzung durch den Ausschuß in regelmäßigen Abständen überprüft werden muß.


BAUNATAL

Rechtsanwälte aus dem Mitgliederkreis und der Justitiar Boyke Dettmers, DJ4KD, hat der Vorstand des Clubs am 21.03. zu einer Besprechung über Rechtsfragen nach Kassel eingeladen. Dabei ging es zunächst um eine Bestandsaufnahme der verschiedenen Themen aus diesem Bereich. Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden des DARC Karl Taddey, DL1PE, entwickelte sich unter der Leitung des 2. Vorsitzenden Günther Matz, DJ8BN, eine rege Diskussion über alle den Amateurfunkdienst relevanten Rechtsfragen. Auch organisatorische Probleme wurden dabei erörtert.


Ende des DL-RS Nr. 12/86 vom 28.03.1986

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1986 Rundspruch-Archiv