DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 43/85 VOM 06.12.1985


DARMSTADT

Die in den DL-Rundsprüchen 41 und 42 vorhergesagte Magnetstörung hat erwartungsgemäß am 27.11. eingesetzt und am 29.11. den Höhepunkt erreicht. Infolgedessen waren die Ausbreitungsbedingungen auf den mittleren und höheren KW-Bändern während des ersten Dezember-Wochenendes besonders stark gestört. Oberhalb von 15 MHz fiel der DX-Verkehr fast vollständig aus. Gegenwärtig ist eine langsame Besserung zu verzeichnen, die sich üblicherweise zunächst auf die Südlinien positiv auswirkt. So konnten am 03.12. nach 5tägiger Unterbrechung erstmals wieder die 28-MHz-Baken aus dem südlichen Afrika im Rhein/Main-Gebiet empfangen werden. Die solare Radiostrahlung im 10-cm-Bereich nahm gleichfalls den erwarteten Verlauf und sank am 01.12. bis auf 70 Einheiten ab. Für die kommenden Tage wird ein zögernd einsetzender Anstieg vorhergesagt. Ihr monatlicher Mittelwert für November beträgt 74,4 Einheiten und liegt, wie zu vermuten war, leicht unterhalb des entsprechenden Oktober-Wertes. Nach vorübergehender Beruhigung ist ab 07.12. mit verstärkter magnetischer Unruhe zu rechnen. Erst die Tage vom 17.–24.12. dürften, gemessen an der derzeit sehr geringen Sonnenaktivität, für unsere Breiten normale bis gute Ausbreitungsbedingungen bringen.


NEWINGTON

Ein reziprokes Betriebsabkommen für Funkamateure ist zwischen den USA und der Republik Südafrika abgeschlossen worden, meldete die ARRL Headquarters Station W1AW am 20.11. Bei der knappen Formulierung bleibt es unklar, ob es sich um die gegenseitige Anerkennung von Lizenzen bei Einzelanträgen handelt oder wirklich um ein echtes Betriebsabkommen wie zwischen Frankreich, Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland oder zwischen den USA und Kanada.


NEWINGTON

Während der Space-Shuttle-Mission STS-61C, die ab 18.12. vorgesehen ist, soll das „Marshall Amateur Radio Club Experiment“ – MARCE – durchgeführt werden. Dabei soll synthetisierte Sprache in FM auf 435,033 MHz ausgesendet und z. T. über OSCAR 10 auf 145,972 MHz übertragen werden. Die MARCE-Telemetriesendungen sollen allerdings überwiegend auf der südlichen Erdhalbkugel zu empfangen sein, meldet die QST Dezember 1985.


SEOUL

Das übliche weihnachtliche Amateurfunk-Drittenverkehrsabkommen zwischen Korea, HL, und den USA gilt diesmal zwischen dem 20.12.1985 und dem 04.01.1986.


THERWIL

Um die Belange der TV-Amateure in der Schweiz zu unterstützen, wurde die Union Swiss Amateur Television, USAT, gegründet. Am 21.09. fand in Aarau die Gründungsversammlung statt. Die Aufgaben dieses Verbandes sind ein verbesserter Erfahrungsaustausch unter den OM im In- und Ausland sowie eine verbesserte Behauptung gegenüber den Konzessionsbehörden. Jeder lizenzierte Funkamateur kann eine Mitgliedschaft beantragen.


KALIFORNIEN

Die Einsprüche der kalifornischen Kabel-Betriebsgesellschaft Sonic Cable Company gegen eine ihr auferlegte Busse von 6000 US$ wegen unterlassener Behebung hoher Ausstrahlung aus ihrem Kabelnetz wurde am 16.09. von der US-FCC verworfen. Durch die Störung des Amateurfunkdienstes habe sich die Gesellschaft eines Verstoßes gegen „Part 76“ der FCC-Bestimmungen schuldig gemacht, in welchem die Maximalwerte zulässiger Ausstrahlung festgelegt sind. Wie die QST 12/85 weiter meldet, ist die FCC weiterhin entschlossen, gegen unzulässige Ausstrahlung aus Kabelnetzen vorzugehen.


BAUNATAL

Im Überschwang des Ereignisses im Zusammenhang über die Pressekonferenz unserer Astronauten in Houston hat sich im DL-RS 41 leider ein Fehler eingeschlichen. Unserem Berichterstatter war nicht genügend bewußt geworden, daß die Relaisstelle für das privatwirtschaftliche Cabel News Network, CNN, kein Fernseh-, sondern ein Fernmeldesatellit ist. Vom Vertrieb seiner Programme lebt das CNN und sein Leiter Pat Turner. Gegen entsprechende Gebühren vermietet die Deutsche Bundespost auch Satelliten-Empfangsanlagen für solche Programme, z. B. an den NDR. Das bedeutet aber, daß ein privater Empfang dieser Sendungen in der Bundesrepublik Deutschland nicht zulässig ist und auch das hier schon der Hinweis auf das Vorhandensein dieser Sendung gegen den § 9 (2) der DVO zum Amateurfunkgesetz verstößt. Wer die Texte der DL-Rundsprüche als spätere Gedächtnisstütze aufbewahrt, sollte daher den 2. Satz der genannten Meldung nach „live übertragen“ enden lassen und den Rest des Satzes bis „ausgestrahlt“ streichen.


NÜRNBERG

Ein Kurzcontest auf dem 2-m- und 70-cm-Band veranstaltet der OV Nürnberg-Nord, B25, am Freitag, dem 13.12., von 20:00–21:00 Uhr. Teilnehmen können alle lizenzierten Funkamateure an Single-Operator-Stationen. Im QSO sind Rapport, laufende QSO-Nummer und DOK auszutauschen. Als Betriebsart sind SSB und FM zugelassen, jedoch keine Verbindungen über Relais. Die Anschrift für weitere Informationen und Log-Einsendung ist Günter Albrecht, DJ9UI, ......


MAINTAL

Der Probebetrieb eines 13-cm-ATV-Relais bei Maintal soll in den nächsten Tagen beginnen. Die Eingabefrequenz ist 1247,750 MHz und die Ausgabefrequenz 2405,500 MHz.


BONN

Zu einer weiteren Gesprächsrunde über aktuelle Themen des Amateurfunks trafen sich in diesen Tagen der 1. Vorsitzende und der Geschäftsführer sowie Mitarbeiter des Clubs mit Parlamentariern in Bonn. Dabei standen die Festlegung akzeptabler Grenzwerte für die Störstrahlfestigkeit von Videorecordern ebenso auf der Tagesordnung wie Fragen von Funkstörungen allgemein und die Belegung von Sonderkanälen im Zuge des weiteren Ausbaus der Breitbandverkabelung. Auch die Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit war Thema der Gespräche. Der DARC erhofft sich von den Kontakten eine nachhaltige Unterstützung durch die Abgeordneten des Bundestages bei der Lösung dieser Probleme zugunsten des Amateurfunkdienstes.


Ende des DL-RS Nr. 43/85 vom 06.12.1985

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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