DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 11/85 VOM 22.03.1985


DARMSTADT

Die Sonnenaktivität bleibt weiterhin sehr gering. Einige in der letzten Woche entstandenen Flecken verschwanden wieder nach wenigen Tagen. Der solare Energiefluß im Bereich von 2800 MHz schwankte um ±1 Einheit um den Wert 70. Ein vorübergehender Anstieg ist für die folgenden Tage zu erwarten. Bekanntlich beträgt der bei extrem ruhiger Sonne erreichbare Minimalwert 67 Einheiten. Andererseits sind Tageswerte von 300 und mehr im Sonnenfleckenmaximum nicht selten. Jedenfalls häufen sich gegenwärtig die Anzeichen für das bevorstehende Ende des Sonnenfleckenzyklus Nr. 21.

Zur Zeit halten die störungsfreien Ausbreitungsbedingungen noch an. Sie dürften nach dem 22.03. im Zusammenhang mit zunehmender Unruhe des erdmagnetischen Feldes eine merkliche Verschlechterung erfahren. Diese wird voraussichtlich bis zum 26. anhalten und zu mittelmäßigen Bedingungen am Monatsende überleiten. Für Anfang April wird ein Magnetsturm erwartet, der vorwiegend in mittleren und höheren Breiten zu Grenzfrequenz-Einbrüchen führen wird.


PARIS

Seit Jahrzehnten sendet das Western Europe Regional Warning Center der URSI (Union Radio-Scientifique Internationale) vom Observatorium im West-Pariser Vorort Meudon Funkwetterberichte, die sog. Ursigramme. Darüber hat u. a. Prof. Dr. Eichenauer, DJ2RE, in der cq-DL 1/82, Seite 10 berichtet. Die Ausstrahlung erfolgt täglich viermal aus dem Sendezentrum Saint Assisse auf vier verschiedenen Frequenzen wechselnder Kombination, von denen meist zumindestens eine hörbar war. Diese Aussendungen, die auch im Funkwetterbericht des DARC verarbeitet wurden, sollten nach einer Bekanntgabe aus Meudon vom 28.02. bereits am 01.03. eingestellt werden.

Der DARC hat sofort am 01.03. ein Telex an das Observatorium in Meudon geschickt, um eine Weiterführung dieses Dienstes zu erreichen. Vom Observatorium wurde das bekundete Interesse begrüßt und um Ersatzvorschläge gebeten. Inzwischen wurde die Beendigung der Ausstrahlung endgültig auf den 31.03. verschoben. Um sich einen Überblick über bisherige direkte Nutzung der Ursigramm-Sendungen zu verschaffen, bittet der DARC alle an einer Fortdauer der Ursigramm-Information interessierten Mitglieder um eine baldige entsprechende Meldung unter dem Stichwort „Ursigramm“. Danke.


BAUNATAL

Eine neue Rufzeichenliste der Amateurfunkstellen der Bundesrepublik Deutschland, Ausgabe 1985, ist bei allen Postämtern erhältlich. Der Abgabepreis beträgt DM 20,–.


TAUBERBISCHOFSHEIM

Einen Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung führt das Jugend- und Ausbildungsreferat des Distriktes Baden durch. Vom 16.–31.08. findet dieser 6. Ausbildungslehrgang im Studienheim St. Michael in Tauberbischofsheim statt. Der Unterricht läuft ganztägig auch an den Wochenenden und erfolgt für alle Lizenzklassen. Die Lizenzprüfung wird am 30.08. von der OPD Karlsruhe am Lehrgangsort abgenommen. Weitere Anfragen und Anmeldungen erbeten an Herwart Sütterlin, DL1LS, ...... DARC-Mitglieder und Jugendliche erhalten einen Nachlaß auf die Teilnehmergebühr.


TRIER

Wie das DX-Referat mitteilt, konnte zwischenzeitlich eine neuer Redakteur für den DX-Rundspruch gefunden werden. Hans-Georg Göbel, DK1RV, wird ab sofort unter dem Rufzeichen DKØDX zur gewohnten Zeit, also freitags um 19:00 Uhr, den DX-Rundspruch des DARC abstrahlen. In den letzten Jahren hatte der DX-RS unter seinem bisherigen Redakteur aufgrund der aktuellen und präzisen Meldungen eine grenzüberschreitende Bedeutung erlangt. Das DX-Referat wünscht dem neuen Redakteur DK1RV viel Erfolg.


BAUNATAL

In der Verwaltungsanweisung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk in der vom 01.01.1982 geltenden Fassung sind für das Jahr 1985 zwei Auslauf-Termine angegeben, aufgrund derer die Deutsche Bundespost eine revidierte Ausgabe vom 01.06.1985 vorbereitet hat. Die Termine kann jeder Funkamateur in seinen Amateurfunkbestimmungen Ausgabe 1982 nachlesen.

Hierzu ist der DARC bereits im Vorfeld tätig gewesen und hat u. a. beantragt, den Endtermin für die Besitzstandswahrung für die Klasse C nach alten Prüfungsrichtlinien ersatzlos zu streichen. Keine Beanstandungen hatte der DARC seinerzeit in der Frage der künftig alleinigen Bemessungsgrundlage nach Ausgangsleistung erhalten, wie sie seit 1982 zur Anpassung an die Meßverfahren bei anderen Funkdiensten vorgeschrieben ist. Diese Regelung gibt allen bundesdeutschen Funkamateuren gleiche Chancen, die zum Teil beträchtlich über denen der Amateure anderer Länder liegen. Sonst waren seitens der federführenden Stellen des FTZ fast nur redaktionelle Änderungen vorgesehen, wie sie durch den Bezug auf andere Gesetze und Verordnungen erzwungen werden. Dadurch treten keine Verschlechterungen für den Funkamateur auf. Der DARC hatte Ausweitungen des Genehmigungsinhaltes auf Antennen im § 4a und auf Notfunk im § 7 (3) und auf eine Bevorrechtigung des Relaisfunkstellenverkehrs gegenüber dem Amateurfunk-Individualverkehr vorgeschlagen.

Entgegen verbreiteter Gerüchte ist bisher keine Verlagerung des ATV-Kanals von 430 MHz auf höhere und breitere Frequenzbänder vorgesehen, wie es von der IARU gefordert wird. Die Deutsche Bundespost hat in ihren zahlreichen Ressorts die Interessen vieler Funkdienste einschl. des zahlenmäßig überragenden Rundfunkdienstes zu vertreten. Vorlagen für Änderungen durchlaufen daher viele Abteilungen, die durchaus nicht immer so einsichtig für die Belange des Amateurfunkdienstes sind wie die zuständigen Fachreferate im FTZ und BPM.

Da bei widerstrebenden Auffassungen durchaus Beschlüsse nach Mehrheitsbildungen aus mehreren Referaten einschl. der juristischen Abteilung zustande kommen können, konnte jede vorzeitige Publizität unserer Sache nur schädlich sein.

Wie aus dem Bundespostministerium verlautet, ist die Vorlage inzwischen von der Prüfung im Justizministerium zurück und wird zur Unterschrift durch den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen vorbereitet.


BERLIN

Am 22.03.1935, vor nunmehr 50 Jahren, eröffnete der Deutsche Fernsehrundfunk vom UKW-Sender Witzleben „Auf der Wellenlänge 7,06 Meter“ seinen Programmbetrieb. Aus diesem Anlaß bringt das Märzheft 1985 der Unterrichtsblätter der Deutschen Bundespost ein 26seitigen Beitrag „50 Jahre Fernsehen“ aus der Feder von Dipl.-Ing. Kniestedt vom BPM Bonn. Einzelhefte sind erhältlich gegen Voraus-Überweisung von DM 1,20 auf das Postgiro-Konto ......


BAUNATAL

Anfragen zur allgemeinen Amateurfunk-Empfangsgenehmigung gemäß Amtsblattverfügung 824/77 an die Geschäftsstelle des DARC veranlassen zu folgender Klarstellung:

Empfangsfunkanlagen, sog. Amateurbandempfänger, sind Geräte, deren Abstimmbereiche beschränkt sind auf einen oder mehrere der in der Vollzugsordnung für den Funkdienst in der jeweils geltenden Fassung zugewiesenen Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst zwischen 3,5 und 29,7 MHz und/oder auf dem Frequenzbereich 144–146 und /oder 430–440 MHz.

Sende-/Empfangsfunkanlagen des Amateurfunks, sog. Transceiver, deren Sendeteil entfernt oder durch irgendwelche Maßnahmen funktionsunfähig gemacht wurde, erfüllen die in der allgemeinen Genehmigung festgelegte Forderungen nicht und sind im Sinne dieser Genehmigung keine Empfangsfunkanlagen.

Mitglieder die keine Amateurfunkgenehmigung haben, werden nachdrücklich darauf hingewiesen, als SWL keine Transceiver zu verwenden. Informationen zufolge sind in der letzten Zeit in mehreren Fällen Transceiver – auch ohne Senderteil bzw. mit funktionsunfähig gemachten Senderteilen – beschlagnahmt worden. Die Deutsche Bundespost hat gegen die Betreiber dieser Geräte Strafanzeige erstattet.


Ende des DL-RS Nr. 11/85 vom 22.03.1985

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1985 Rundspruch-Archiv