DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 4/85 VOM 01.02.1985


BOULDER / MEUDON

Nach seinem unerwarteten Maximum von 91 am 20.01. blieb der solare Flux drei Tage zwischen 88 und 85 und sank bis zum 27. auf 72. In den Tagen vom 20.–23. traten seit längerem erstmalig wieder Flares und Protonenausstöße auf der Sonne auf, die sich nachfolgend in starker magnetischer Unruhe bemerkbar machten. Besonders auf Funkwegen über höheren Breitengraden waren die Ausbreitungsbedingungen sprunghaft und mit starken Dämpfungseinbrüchen bzw. Fadings durchsetzt. Es wird weiter mit guten Bedingungen vom 31.01.–04.02. gerechnet. Danach sollen bis zum 09.02. mäßige bis schlechte Bedingungen folgen mit einem Tiefpunkt am 06./07. Stabilere Verhältnisse, aber bei relativ niedrigen MUFs, werden vom 10.–17.02. erwartet.

Es ist geplant, daß ab nächster Woche OM Prof. Dr. Walter Eichenauer, DJ2RE, die Herausgabe des Funkwetterberichtes anstelle von DF1FL übernimmt. DJ2RE ist durch einschlägige Artikel in der cq-DL bekannt. An seinem Wohnort Darmstadt kann er auch jederzeit kurzfristig auf neueste Ionosphären-Meldungen aus der Forschungsabteilung des FTZ der DBP zurückgreifen, der wir auch die Monatsübersicht „Fernausbreitung“ in der cq-DL verdanken.

Die Redaktion des DL-RS möchte sich bei dieser Gelegenheit bei Alfred Müller, DL1FL, bedanken, der den Funkwetterbericht immer rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat. Bei den schwankenden Ausbreitungsbedingungen war die Aufnahme von W1AW oder Meudon häufig nur Nachts möglich. Aus diesen Informationen mußte von ihm in oft mühevoller Kleinarbeit ein verständlicher Text für den Rundspruch aufbereitet werden.


KAIRO

Die neugegründete Egyptian Amateur Radio Society hat um Aufnahme in die IARU nachgesucht. Laut Radio Communication der RSGB ist Loutfy Moursi El Mahdi, SU1AL, ihr Präsident und Ezzat Sayed Ramadan, SU1ER, ihr Sekretär. Das Callbook nennt 16, die Rad-Com berichtet von fünf neuen Lizenzen.


JACKSON / Wyoming

Der erste Ausländer, der im Volunteer Examining Program der ARRL auf Anhieb gleich eine Extra Class Licence erwarb, war der Student Elmar Compance, DF4GV, aus Rastatt. Er war gerade auf einer Reise durch den Westen der USA, als er vom W1MU HAM-Fest in Jackson/Wyoming und den dort angesetzten Amateurfunkprüfungen erfuhr. Die QST Februar 85 zeigt ihn im Bild beim Empfang seiner Prüfungsbescheinigung. Inzwischen hat Elmar das Rufzeichen AA4EK erhalten. Wer es ihm nachtun will, kann von der ARRL gegen großen SASE ein computergeführtes Verzeichnis bevorstehender Prüfungsdaten und -orte erhalten.


BONN

Für interessierte blinde Mitglieder wird die Tönende cq-DL kostenlos herausgegeben. Viele Mitglieder haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Rücklauf der Kassetten ist z. Z. jedoch so schleppend, daß eine weitere Belieferung aller OM mit dem derzeitigen Kassettenbestand nicht möglich ist. Mitglieder, die ihre alte Kassette noch nicht zurückgeschickt haben, können mit einer neuen nicht beliefert werden. Anforderungen sind zu richten an: Alfons Bourauel, DL5KH, ......


MARL

Die Distriktsjugendreferenten treffen sich am 09./10.03. in Marl. Die Tagesordnung wird in Kürze vom Jugendreferenten Wolfgang Oepen, DL3OE, bekanntgegeben.


BONN

Der Entwurf einer Empfehlung der CEPT-Unterarbeitsgruppe „Frequenzverwaltung“ über die Ausgabe von CEPT-Amateurfunk-Lizenzen wurde dem DARC vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen zur eventuellen Stellungnahme zugesandt. Dieser Entwurf steht nunmehr auf der Tagesordnung des Treffens der CEPT-Arbeitsgruppe „Funk“ im Frühjahr 1985.

Danach soll den Funkamateuren der CEPT-Länder, die sich diese Empfehlung zu Eigen machen, der vorübergehende Betrieb von transportablen und beweglichen Stationen in eben diesen Ländern ohne besonderen Antrag oder Gebührenerhebung gestattet werden. Geplant sind CEPT-Lizenzurkunden mit gleichlautenden Ermächtigungen in der Landessprache und parallel dazu in deutsch, englisch und französisch. CEPT-Amateurfunk-Lizenzen soll es in der Klasse 1 für morsegeprüfte Funkamateure den Betrieb auf allen im Gastland für die entsprechende Klasse zugelassenen Frequenzen geben, in der Klasse 2 nur für Betrieb auf Frequenzen oberhalb von 144 MHz. Das BPM hat unsere Genehmigungsklasse B als gleichwertig mit der CEPT-Klasse 1 eingestuft, unsere Klassen A und C als Lizenzklasse 2 entsprechend. Bisher sind entsprechende Einstufungen aus Frankreich, Großbritannien und Spanien bekannt geworden.

Keinen Einfluß kann eine derartige CEPT-Empfehlung auf die zolltechnische Behandlung von mitgeführten Funkgeräten haben, deren korrekte Beachtung aber dringend empfohlen werden muß, um den von der CEPT gebotenen Fortschritt nicht zu gefährden.


MÜNSTER

Ihre Amateurfunkprüfung bestanden am 28.01. bei der OPD Münster die künftigen Astronauten Prof. Dr. Furrer, DD6CF, und Dr. Messerschmid, DG2KM. Beide waren schon im Besitz von See- und Flug-Sprechfunkzeugnissen. Im Fach Technik erfüllten sie die Bedingungen der Klasse B, die Dr. Furrer auch noch erwerben will. Beide werden an der deutschen Spacelab-Mission D1 im Oktober dieses Jahres teilnehmen. Das Bestehen der Amateurfunkprüfung war eine der Voraussetzungen für die Durchführung von Amateurfunkbetrieb von Bord des Spacelab. Bei einer Pressekonferenz betonten beide Astronauten, daß der Amateurfunk für sie lediglich ein Teil ihrer knapp bemessenen Freizeit sein werde. Dennoch wolle man mit dieser Aktion auf die internationale Bedeutung des Amateurfunks als Experimentalfunkdienst hinweisen.


HANAU

Packet-Radio-Interessenten können am 02.03. von 10:00–14:00 Uhr im Hotel Sonnenhof in 6450 Hanau 6, Ortsteil Mittelbuchen, an einer Packet-Radio-Demonstration teilnehmen. Anläßlich der Mitarbeiterbesprechung des BuS-Referates soll diese Packet-Radio-Arbeitstagung stattfinden. Weitere Informationen erteilt Klaus Zielski, DF7FB, ......


BAUNATAL

Die Abwicklung des Haushaltsvoranschlages und die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 1984 gehören mit zu den Hauptthemen, mit denen sich der Vorstand auf seiner Sitzung am kommenden Freitag und Samstag, dem 08. und 09.02., befaßt. Weitere wichtige Tagesordnungspunkte stehen u. a. im Zusammenhang mit Fragen der Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit und geeigneten Maßnahmen hinsichtlich der Störstrahlfestigkeit von Videorecordern.


Ende des DL-RS Nr. 4/85 vom 01.02.1985

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1985 Rundspruch-Archiv