DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 42/81 VOM 13.11.1981


BOULDER

Nach rasantem Aufschwung von 174 am 27.10. auf 270 am 04.11. sank der solare Flux bis zum 09. auf 237. Da sich jetzt aber das Sonnenfleckengebiet der Erde zuwendet, das Mitte Oktober für Spitzenwerte von 305 verantwortlich war, dürfte bald erneut ein Anstieg bevorstehen, gute Aussichten für eine hohe MUF, wenigstens für Nord-Süd-Verbindungen. Damit verbundene stärkere geomagnetische Unruhe würde aber die MUF in höheren Breiten nachteilig beeinflussen. Ein erwarteter Abfall des solaren Flux im Laufe der 3. Woche des Monats wird aber die MUF, die im 11. ihren Jahreshöchstwert aufweist, nicht so weit absenken, daß nicht weiter gute Ausbreitungsbedingungen auf 28 MHz und selbst auf 50 MHz erhalten bleiben. Das 50-MHz-Band ist jetzt seit Mitte Oktober täglich offen gewesen. Optimale DX-Bedingungen werden vom 09.–10. und vom 13.–15. und in der letzten Novemberwoche erwartet.


NEWINGTON

In der QST November hat die ARRL die Stelle ihres General-Managers neu ausgeschrieben, des Chefs von 115 Angestellten des ARRL-Headquarters und Verwalter eines Jahres-Budgets von 6 Millionen US$. Schon auf der IARU-Region-1-Konferenz in Brighton hatte der bisherige General-Manager Dick Baldwin, W1RU, angekündigt, daß er im Frühjahr 1982 in den beruflichen Ruhestand treten will, ohne daß er sich indessen deswegen aus der Regie des Amateurfunkwesens zurückzuziehen gedenkt. Wie Ham Radio Report berichtet, liegen bereits vier Bewerbungen für die Position des General-Managers der ARRL vor.


DAYTONA BEACH

Als erste Amateurfunkstelle im neuen 10,1-MHz-Amateurfunkband sendet mit Sondergenehmigung der FCC die Experimental-Bake KK2XJM mit 30 W auf 10.140 kHz, siehe cq-DL 11/81, Seite 568. Gesendet wird zunächst ein Dauerstrich, der in der 2., 12., 22. Minute und so fort für eine zweimalige Ansage in SSB unterbrochen wird: „This is FCC authorized experimental station KK2XJM, Daytona Beach, Florida. QSL via W4MB“. Die Aussendungen auf 10.140 kHz erfolgten ab 05.11. bis Ende Dezember an jedem Donnerstag ab 12:00 UTC, jedoch wird am 03. und 17.12. statt dessen auf 18.108 kHz mit nur 3 W gesendet.


LINZ

Vom 23.10.1981 bis 06.02.1982 findet im Oberösterreichischen Landesmuseum im Schloß-Museum Linz eine Sonderausstellung statt, die die Entwicklung vom Phonographen bis zur Stereoanlage, vom Morsetelegrafen bis zum Nachrichten-Satelliten zeigt. In dieser Zeit ist eine Sonderstation mit dem Rufzeichen OE5XLM QRV, mit der man u. a. auch der Öffentlichkeit zeigen möchte, daß der Amateurfunk eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung darstellt und in Notfällen lebensrettend sein kann.


BERN

Die Generaldirektion der schweizerischen PTT hat bereits die Möglichkeiten der Frequenzzuweisungen der WARC Genf 1979 an den Amateurfunkdienst voll ausgeschöpft. In einer Änderung der Konzessionsvorschriften für Amateurradiostationen von Anfang November 1980 sind in der Schweiz ab 01.01.1982 den Konzessionsklassen D1 und D2 die drei „WARC“-Kurzwellenbänder bei 10 MHz, 18 MHz und 24 MHz freigegeben. Die Zuweisung des Bereiches 1810–1850 kHz stellt für die Schweiz allerdings eine Einschränkung gegenüber dem bisherigen vollen Bereich 1800–2000 kHz dar. Allen Schweizer Lizenzinhabern stehen weiter die fünf neuen UKW-Bänder oberhalb von 47 GHz zur Verfügung und auf Sondergenehmigung der Bereich 2300–2450 MHz. Wir wollen hoffen, daß das Schweizer Beispiel in vielen Ländern Schule macht.


BONN

Dem Deutschen Bundestag liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen als Drucksache 9/719 zur 2. Lesung vor. Danach sollen durch Änderung des Fernmeldeanlagengesetzes künftig nicht nur das Errichten und der Betrieb, sondern auch der Verkauf und der Erwerb von Sendeanlagen ohne Vorliegen einer entsprechenden Sendegenehmigung verboten werden. Obwohl primär gegen den Besitz von drahtlosen Abhöranlagen gerichtet, soll damit auch der Verkauf aller Sendeanlagen an Nicht-Lizenzierte unterbunden werden.


BERLIN

Vor 75 Jahren, am 03.11.1906, wurde in Berlin der erste Internationale Funkvertrag unterzeichnet. Die wachsende Bedeutung des Funkdienstes für den überseeischen Schiffsverkehr machte es um die Jahrhundertwende erforderlich, besondere Regelungen für die internationale Zusammenarbeit der Funkstellen auf den Weltmeeren und an den Küsten zu schaffen. Der zuerst von 30 Staaten unterzeichnete Internationale Funkvertrag enthielt folgende grundlegende Bestimmungen für den Seefunkdienst:

  1. Zwischen den für den öffentlichen Verkehr bestimmten Küstenfunkstellen und allen Seefunkstellen bestand eine Verkehrspflicht ohne Rücksicht auf das verwendete System.
  2. Alle Funkstellen mußten so eingerichtet werden, daß der Betrieb anderer Stationen nicht gestört wurde.
  3. Alle Funkstellen waren verpflichtet, Notrufe von Schiffen mit unbedingtem Vorrang zu behandeln.

Der Vertrag trat am 01.07.1908 in Kraft, allerdings immer noch mit Vorbehalten einzelner Länder. Auch diese erkannten bald die Gefahren bei Seenotfällen, wie sie sich anläßlich der Titanic-Katastrophe weltöffentlich gezeigt hatten. In der Folgezeit konnten sich Funkbetrieb und Technik frei entwickeln. Heute gilt hierfür die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) die jeweils von einer besonderen WARC der ITU festgelegt wird und deren nächste am 01.01.1982 in Kraft tritt.


STUTTGART

Die QST November 1981 berichtet unter anderem vom 1. Amateurfunk-Peilwettbewerb blinder Funkamateure der Welt, ausgerichtet vom Distrikt Württemberg. Das Bild zeigt DC4SB mit Peilempfänger und Blindenhund, der als 2. Sieger in nur 43 Minuten alle fünf Füchse gefunden hatte. Sieger der elf Teilnehmer war DJ6NJ in nur 36 Minuten. Zehn Teilnehmer haben alle Füchse innerhalb der vorgesehenen 1½ Stunde auf der 2 km langen Wegstrecke gefunden.


HANNOVER

OM Darsow, DJ2OW, ist ein Transceiver MTR 25 S entwendet worden. Sachdienliche Hinweise werden erbeten unter Tel. ......


MARBURG

AMSAT-Deutschland hat vom Leiter der Arbeitsgruppe Amateurfunk-Satelliten in der IARU-Region 1, Dr. A. Gschwindt, HA5WH, ein Fernschreiben erhalten, das den Start zukünftiger RS-Satelliten der UdSSR betrifft. Darin wird angekündigt, daß es möglicherweise noch in diesem Jahr einen neuen RS-Amateurfunk-Satelliten geben wird.


BAUNATAL

Der Distrikt Köln-Aachen veranstaltet vom 16.–21.11. den diesjährigen traditionellen Herbst-Contest auf 80 m und 70 cm. Contestbedingungen sind in der cq-DL 11/81 Seite 552 nachzulesen.


Ende des DL-RS Nr. 42/81 vom 13.11.1981

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 1981 Rundspruch-Archiv