DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 31/79 VOM 31.08.1979


BOULDER

Nach dem 19.08. traten am Ostrand der Sonne zwei neue große Fleckengebiete in Erscheinung und ließen den solaren Flux bis zum 21.08. auf 210 ansteigen. Die begleitenden „Flares“ verursachten prompt starke geomagnetische Störungen mit schlechten Ausbreitungsbedingungen in höheren Breiten. Obwohl am 22.08. eine leichte Besserung eintrat, sind bis in den Anfang September hinein nur kurze Perioden guter Ausbreitung zu erwarten. Mit einem weiteren Anstieg des solaren Flux wurde noch bis zum 24.08. gerechnet. Trotz anschließendem Rückgang dürfte er sich aber über den Werten vom Monatsanfang halten. Da die Sonnenaktivität dieser Monate Höchstwerte seit vielen Jahren erreicht, sind für die Bänder über 21 MHz angehobene Bedingungen in Aussicht, wenn nur die geomagnetische Aktivität in niedrigen Grenzen bleibt, was von WWV durch k-Indizes von 2 und darunter angezeigt wird.


GENF

Anfang August 1979 hatte die ITU die WARC-Vorschläge von 70 der 154 ITU-Länder bekanntgegeben. Eine wesentlich höhere Zahl an Initiativen ist nicht zu erwarten. Die Zahl der Einzel-Vorschläge, vorweg auf 8000 geschätzt, hatte zu diesem Zeitpunkt aber bereits 11.624 erreicht. Hierbei lag Großbritannien mit 945 an der Spitze, gefolgt von den USA mit 913. Eifrig war auch Frankreich mit 913, Kanada und die Philippinen brachten je rund 550 Einzelvorschläge ein, die Bundesrepublik Deutschland folgte mit 444. Dicht unter 400 lagen die Eingänge aus der UdSSR, Griechenland, Schweden und Papua-Neuguinea, letztere übrigens sehr versiert und ausgesprochen Amateurfunk-freundlich. Zwischen 350 und 200 Vorschläge lieferten Indien, Japan, Australien, die Niederlande und Kuba. Es wird noch viel Mühe bereiten, die vielfach kontroversen Auffassungen auf einen akzeptablen gemeinsamen Nenner zu bringen.


YAOUNDE

Die Vertreter von rund 60 blockfreien Staaten trafen sich vom 07.–10.05. in Yaounde in Kamerun, um ihre besonderen Interessen und Bedürfnisse für die WARC Genf 1979 zu formulieren. Sie erwarten insbesondere, daß ihnen der Kurzwellenbereich für ihre Bedürfnisse des Festen und des Beweglichen Funkdienstes weitgehend überlassen wird, und daß dafür die VO Funk grundlegend geändert wird. Es wird gefordert, daß die Frequenzbereiche des „Rundfunkdienstes der tropischen Zone“ in anderen Ländern nicht mitbenutzt werden dürfen, die Frage der Leistungsbegrenzung zu überprüfen sei und für die Einführung des SSB-Betriebs im Rundfunk die längstmögliche Übergangszeit angesetzt werden sollte. Weiter fordern die Blockfreien einen „angemessenen Zugang“ zum Frequenzraum und für Stationierungsplätze im Satellitenfunk für Fernmelde- und für Rundfunkzwecke.


HAVANNA

CLØNA ist das Sonderrufzeichen des kubanischen Amateurfunkverbandes Federacion de Radióaficionados de Cuba während der Konferenz der blockfreien Staaten vom 03.–07.09. in Havanna.


WASHINGTON

Die Transponder von OSCAR 7, besonders der für Mode B, befinden sich in gutem Betriebszustand mit niedrigem Rauschfaktor. OSCAR 7 kommt jetzt 1 Minute 40 Sekunden früher und 0,6° östlicher als in den „Orbital Predictions“ von W6PAJ angegeben. OSCAR 8 kommt um 11 Minuten 40 Sekunden früher und 2,6° östlicher mit einer Zunahme um rund 1 Minute pro Monat.


ARLINGTON

Using Satellites in the Classroom, eine vorzügliche Anleitung für Oberschul- und Berufsschul-Pädagogen von Dr. Martin Davidoff, K2UBC, war mit Unterstützung der US National Science Foundation in einer Auflage von 1200 Exemplaren gedruckt worden, aber längst vergriffen. Inzwischen ist das 234 Seiten starke Werk auf Mikrofilm aufgenommen worden und für 1,– US$ + Porto unter der Bestell-Nummer „ED162635, microfiche“ erhältlich bei ERIC Document Reproduction Service, ......


PARIS

In Frankreich sind derzeit 10.015 Funkamateure lizenziert, von denen der französische Amateurfunkverband, REF 53 % zu seinen Mitgliedern zählt. Eine Bestandsaufnahme zum 30.06.1979 ergab, daß 11.100 Mitglieder des REF ihren Beitragsverpflichtungen nachgekommen waren. Der REF verzeichnete am 30.06. ein finanzielles Defizit von 189.000 FFr, etwa 87.000 DM.


MAILAND

Einen 10-GHz-DX-Rekord über 633 km erzielten am 27.07. I4CHY/7 an der Adria-Küste und I2FZD/2 auf einem Berg nordöstlich von Mailand. Beide benutzten Gunnplexer und 1-m-Parabolantennen. Während eines Zeitraums von zwei Wochen führte I4CHY/7 20 QSOs auf 10 GHz durch, darunter eines über 571 km mit I3ZJL, der nur eine selbstgebaute 3-mW-Station betreibt, und eines über rund 400 km mit YU3JN/2 in Triest.


GÖTTINGEN

Das Rufzeichen von OM Klaus Bertram, DK9AX, ....., wird seit einiger Zeit auf Kurzwelle und 2 m in verschiedenen Betriebsarten mißbraucht. Der Pirat nennt sich Albert.


BAUNATAL

Im Rahmen einer laufenden Umtauschaktion der Genehmigungsurkunden werden den Funkamateuren in der DDR neue Rufzeichen erteilt, die auf der kürzlich erfolgten Zuteilung der Landeskenner Y2 bis Y9 an die DDR durch die ITU beruhen. Wie die DDR-Zeitschrift Funkamateur vom Juli 1979 berichtet, sind Rufzeichen der Reihen Y21A bis Y99Z mit möglichen weiteren 1 oder 2 Buchstaben vorgesehen. Besonders reserviert sind die Reihen Y21A bis Y29Z für Relaisfunkstellen, Y31A bis Y39Z für Contestmannschaften, Y41A bis Y49Z für Baken, Y61A bis Y69Z für Rundspruchstationen. Y21AA bis Y29ZZ erhalten Funkamateure mit Genehmigung für eigene Amateurfunkstellen, Y31AA bis Y39ZZ Klubstationen der GST. Weitere Gruppierungen dienen zunächst als Reserve. Der letzte Buchstabe des Rufzeichens gibt in weitgehender Anlehnung an das bisherige System die Zugehörigkeit zum jeweiligen DDR-Verwaltungsbezirk an.


BAD GANDERSHEIM

Nachdem immer häufiger Funkamateure bei Polizeikontrollen zweifelnder und zeitraubender Nachfragen nach einer FTZ-Nummer ihrer Mobilstation ausgesetzt sind, weist Jörg-Michael Kamia, DK3VK, auf seine Veröffentlichung in der bundesweit verbreiteten Zeitung Deutsche Polizei, Heft 11/78 Seite 28 hin. In dieser heißt es: „Lizenzierte Funkamateure, die sich mit einer Amateurfunkgenehmigung der Deutschen Bundespost ausweisen, unterliegen den besonderen Bestimmungen des Gesetzes über den Amateurfunk und dürfen Funkanlagen betreiben, die keine FTZ-Nummer haben.“ Vielleicht erinnern sich die betreffenden Beamten bei einem Hinweis auf diese Veröffentlichung. Wichtig ist vor allem die Vorlage der Genehmigungs-Urkunde.


Ende des DL-RS Nr. 31/79 vom 31.08.1979

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1979 Rundspruch-Archiv