DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 5/78 VOM 03.02.1978


NEWINGTON

Seit langem bemüht sich die US-FCC, wie auch das kanadische DOC (Department of Communication) darum, das Schwarzsendertum auf Amateurfunkfrequenzen dadurch einzuschränken, daß der Verkauf von Amateursendern an den Nachweis einer Amateurfunk-Lizenz gebunden wird. Bisher erwies sich die US-Gesetzesmaschinerie hierin aber ebenso schwerfällig, wie bei der Festlegung von Einstrahlungsgrenzwerten für Geräte der Unterhaltungselektronik – nicht zuletzt aufgrund der Lobby von Interessengruppen der Importeure und der Industrie.

Seit dem Sommer 1977 hat die ARRL versucht, ihre Inserenten durch die Unterzeichnung eines „Codes of Ethics“ zu verpflichten, keine Sendegeräte an Unlizenzierte zu verkaufen. Die Verpflichtungserklärung lautet: „Wir unterstützen den ARRL-Moralkodex. – Amateurgeräte dürfen rechtmäßig nur mit einer Amateursendelizenz betrieben werden. Wir unterstützen den Amateurfunkdienst und seinen traditionellen Einsatz zum öffentlichen Gemeinwohl. Es ist daher ein Prinzip unseres Hauses, daß Amateursender, -Transceiver und -Endstufen in der Endabgabe nur an Personen verkauft werden, die belegen können, daß sie ordnungsgemäß ermächtigt sind, diese Geräte zu betreiben.“ Soweit die Verpflichtungserklärung der ARRL.

Diese Maßnahme wurde von den Funkamateuren, wie von einem großen Teil namhafter Vertriebsfirmen spontan unterstützt; umgehend kamen fast 100 unterzeichnete Reverse zurück. Das aber rief die unseriöse Händlerschaft auf den Plan. Mit der Begründung, die ARRL schränke den freien Wettbewerb durch selbst angemaßte gesetzähnliche Regelungen ein, drohte sie der ARRL über einen neu entstandenen Funk-Rechtsschutzverband eine Unterlassungsklage im Streitwert von 50 Millionen US$ an. Dieser „Communications Attorney Service“ verspricht, gegen jährliche Zahlung von 25 US$ die Interessen seiner Klienten auf dem Funksektor anwaltsmäßig zu vertreten. Die Teilnehmer sollen sich großenteils aus CB-Funkern zusammensetzen, denen ein Rechtsschutz bei einer evtl. Strafverfolgung offensichtlich wünschenswert erscheint.

Inzwischen hat die ARRL die Situation dadurch entschärft, daß sie Anzeigen auch von Nichtunterzeichnern weiterhin anzunehmen bereit ist; die Anzeigen der Unterzeichner des Moralkodex sollen vielmehr durch eine Art Qualitätszeichen gekennzeichnet werden, um die Kooperationsbereitschaft der Firma zur Wahrung der Legalität im Amateurfunkwesen zu verdeutlichen. Diese Regelung soll ab QST-Heft März 1978 gelten. Die Anzeigenleitung der QST betont, daß sie weiterhin den Verkauf von Amateursendeanlagen an Nichtlizenzierte nicht für empfehlenswert hält, und ist überzeugt, daß sich die US-Funkamateure bei der Beurteilung der Anzeigen von dieser Devise leiten lassen.


WIEN

Die ADXB-OE, die Arbeitsgemeinschaft DX in Österreich, führt auch in diesem Jahr wieder das DX-Camp in Döbriach am Millstätter See in Kärnten durch. Den österreichischen Teilnehmern ist dabei die Gelegenheit geboten, an einem Lehrgang zur Erlangung der Amateurlizenz teilzunehmen. Ausländische Funkamateure können an den Clubstationen des DX-Camps arbeiten. Das DX-Camp wird vom 08.07.–20.08. eingerichtet. Informationen und Anmeldungen sind zu richten an: Martin Raaher, ......


DÜSSELDORF

Die Oberpostdirektion Düsseldorf stellt 400 Nachwuchskräfte für den einfachen Postdienst zum 01.09.1978 ein. Bewerbungen von Jugendlichen, die im allgemeinen jünger als 18 Jahre sein sollten, sind bis zum 28.02. an die im Bereich der Bewerber liegenden Postämter zu richten.


BONN

Das Bundespostministerium erhebt bis auf weiteres keine Einwände gegen den Empfang des US-Ionosphären-Forschungssatelliten P76-5 auf 435,974 MHz. (In einer vorausgegangenen Rundspruchsendung haben wir bereits über den Start des Satelliten berichtet.) Die Freigabe des Empfangs dieses Satelliten wurde den Oberpostdirektionen unter Hinweis auf § 9, Abs. 1, der Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz unter dem Datum vom 20.01.1978 mitgeteilt.

Die AMSAT empfiehlt den Empfang dieses in rund 1000 km Höhe umlaufenden Satelliten zur Vorbereitung auf den nächsten OSCAR, der am 05.03. gestartet werden soll. Referenz-Umläufe für P76-5 für Sonntag, den 05.02. sind: 11:31 UT mit Äquator-Crossing bei 0,3° West und 23:51 UT auf 185° West mit Beginn der Hörbarkeit entsprechend etwa acht bzw. zehn Minuten später. Weitere Umläufe lassen sich errechnen unter Zugrundelegung einer Umlaufzeit von 105,729 Minuten und einem äquatorialen Versatz pro Umlauf von 26,432° West.

Hörbarkeitszeiten lassen sich mit einem neueren OSCARLATOR mit getrennten Zeit- und Längengrad-Skalen und der Bahnkurse von OSCAR 7 mit geringen Fehlern ermitteln, wenn ein maximaler Hörbarkeitskreis von knapp 3400 km zugrundegelegt wird. Die Bake des Satelliten P76-5 auf 435,974 MHz sendet mit 200 mW und ist gut aufzunehmen.


HANNOVER

Unter dem Titel „Hilferuf aus Afrika“ zeigte die ARD im 1. Fernsehprogramm am Dienstag, dem 24.01., in der Jugendsendung um 16:45 Uhr einen erfolgreichen Medikamenten-Notruf über Amateurfunk. In dem der Wirklichkeit vorzüglich nachgestellten Spiel wird Pepe, Sohn spanischer Gastarbeiter vom blinden Funkamateur Walter, DJ8VG, in den Amateurfunkbetrieb eingeführt und hilft ihm dafür beim Antennenbau und bei Verbesserungen an der Station. Spannend wird es, als die beiden zufällig den Notruf von EA3JD/CN/m aufnehmen, der für einen lebensgefährlich erkrankten spanischen Techniker in der Gegend von Marakesch ein Serum gegen afrikanisches Schlangengift anfordert. Mit Unterstützung von Pepes Schulfreundin, der Arzttochter Conny und deren Vater wird das seltene Medikament in einer Universitätsklinik aufgespürt und im Wettlauf um die Zeit mit Polizeiwagen und -Hubschrauber zum Flugzeug nach Madrid und von dort weiter nach Agadir gebracht. Als gerade zwei Zeitungsreporter in der Station auftauchen, kann Pepe bereits dem freudestrahlendem Team aus Marokko den erfolgreichen Einsatz des Serums dolmetschen.

Wenn auch zum Teil im frühjugendlichen Milieu angesiedelt, hätte das recht informativ und kenntnisreich inszenierte Spiel eine weitere Verbreitung zu günstigerer Tageszeit verdient. Vielleicht läßt sich eine Wiederholung erreichen.


Ende des DL-RS 5/78 vom 03.02.1978

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 1978 Rundspruch-Archiv