DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 9a/69 VOM 02.11.1969

Redaktion: DJ1CV


LINDAU

DL6DS, OM Prof. Walter Dieminger, Direktor des Max-Planck-Instituts für Aeronomie in Lindau/harz, wurde auf der Tagung der URSI-Union Radio Scientifique International in Ottawa zum Präsidenten dieser Institution gewählt. An den URSIGRAMM-Dienst ist bekanntlich auch der Funkwetterdienst des DARC über DLØAB angeschlossen. Der DARC beglückwünscht Herrn Prof. Dr. Walter Dieminger zu dieser Ernennung.


PARIS

Die französische Nationalversammlung hat soeben ein Gesetz verabschiedet, welches den französischen Funkamateuren das Recht zur Errichtung der erforderlichen Sendeantenne zusichert. Dieser Erfolg ist dem Verhandlungsgeschick des REF-Vorsitzenden, OM Robert Brochut, F9RV, zu verdanken. Das Gesetz bedeutet aber auch eine Anerkennung für die Hilfeleistung der französischen Funkamateure anläßlich der Katastrophen von Frejus und Agadir, deren damalige Einsätze ein großes Echo ausgelöst hatten. Wir können unseren französischen Freunden zu dieser fortschrittlichen Gesetzesregelung nur sehr herzlich gratulieren. So weit sind wir in Deutschland noch lange nicht!


MOSKAU

Anläßlich des 52. Jahretages der Oktoberrevolution gibt der CRC Moskau ein besonderes Diplom heraus. Das USSR-50-Award kann von europäischen Stationen bis zum 15.11.1969, 24:00 GMT erarbeitet werden. Es müssen bis dahin Verbindungen mit Funkstationen in allen 15 Republiken und mindestens zwei QSOs mit Moskau und zwei QSOs mit Leningrad hergestellt werden. Antragsteller für dieses Diplom müssen ihre Logbuchauszüge an Box 88, Moskau, USSR einsenden. Kosten entstehen keine.


VELBERT

Die deutschen Diplomjäger unter den Funkamateuren waren bekanntlich dem weltweiten CHC – Certificate Hunters Club – angeschlossen, bis es mit der amerikanischen Zentrale nach vielen einzelnen Ärgernissen zum endgültigen Bruch kam. Der CHC-Chapter 10 – Germany löste sich auf. Die diplomjagdbesessenen OM des Chapters 10 gaben jedoch nicht auf und gründeten eine eigene Diplom-Interessen-Gemeinschaft, kurz DIG genannt.

Den Vorsitz hat DL9KP, OM Paul Kleinholz übernommen. Beider Gründungsversammlung in Kempen wurden die Ziele der DIG beschlossen. Danach spezialisiert sich die DIG darauf, besondere Informationen über Amateurfunk-Diplome weiterzugeben. Das geschieht in regelmäßigen DIG-Runden auf den Amateurfunkbändern und in Rundbriefen, welche in unregelmäßiger Folge an die DIG-Mitglieder verschickt werden. Weiteres Ziel der DIG ist es, die Aktivität auf den Amateurfunkbändern durch Stiftung guter Diplome zu fördern und die DIG-Mitglieder zu einer Guten und schnellen Betriebstechnik zu bringen. Die DIGer sollen die Freundschaft untereinander pflegen und gute Kontakte zu allen Amateuren des In- und Auslands halten. Die DIG arbeitet mit allen Amateur-Radio-Clubs zusammen, welche die ungeschriebenen Gesetze des „HAM-Spirits“ beachten. Ohne große Formalitäten können alle ehemaligen Mitglieder der CHC-Chapter 4 und 10 jetzt Mitglieder der DIG werden. Darüber hinaus sind aber auch alle anderen CHCer und AHCer in DL, alle anderen Funkamateure mit mindestens zehn Amateurfunkdiplomen und alle UKW-Lizenzinhaber mit mindestens fünf Diplomen herzlich willkommen.

Alle DIG-Interessenten werden gebeten, sich an den Sekretär der DIG, OM Bernhard Warnecke, DJ8OT, ....., zu wenden. Er wird jede gewünschte Auskunft vermitteln.


DÜSSELDORF

Gesprächsstoff  Nr. 1 ist überall in DL das geplante Amateurfunkzentrum in Baunatal bei Kassel, nachdem es während der Herbstsitzung der CV in Blieskastel zu sehr konkreten Beschlußfassungen bezüglich dieses Großprojekts gekommen war. Der Distriktsvorsitzende Nordrhein, OM Willi Hagedorn, DL1NN, überrascht soeben mit der erfreulichen Meldung, daß anläßlich der Distriktsversammlung am 25.10. in Düsseldorf die Ortsverbandsvorsitzenden des Distrikts Nordrhein spontan und einstimmig DM 1000,– für das Amateurfunkzentrum zur Verfügung stellen wollen. Dieser Spendenbetrag sollte ursprünglich aus Distriktsmitteln an die einzelnen Ortsverbände ausgeschüttet werden. Durch den Verzicht der OVVs konnte dem Amateurfunkzentrum nun der zweite Tausendmarkschein zugeführt werden, nachdem schon in Blieskastel Mitglieder der CV beachtliche Beträge gespendet hatten.


WUPPERTAL

OM Hans Hansen, DL1JB, langjähriger Geschäftsführer des DARC in Kiel, hat sich aus sachlichen und persönlichen Gründen nicht dazu entschließen können, der Verlegung der Geschäftsstelle in das Amateurfunkzentrum Baunatal zu folgen. In einer von ihm abgegebenen Erklärung heißt es, daß er nicht gewillt ist, Kiel zu verlassen. Außerdem ist OM Hansen der Auffassung, daß die Errichtung eines DARC-eigenen Hauses der geplanten Größenordnung zu aufwendig ist. Hauptsächlich diese beiden Gründe veranlassen ihn, seine Tätigkeit nicht über das Jahr 1970 hinaus fortzusetzen. Genauer noch heißt es in der von DL1JB abgegebenen Erklärung, daß er diese Frist als äußersten Termin ansieht und auch das nur unter der Voraussetzung, daß die in Kiel eingearbeiteten Kräfte ihm weiterhin zur Verfügung stehen.

Diese – bereits in Blieskastel abgegebene Erklärung – war der Rundspruch-Redaktion am vorigen Wochenende noch nicht bekannt, so daß einige der den Deutschland-Rundspruch abstrahlenden Stationen am 26.10. noch eine kurze Fehlmeldung brachten, wonach DL1JB auch über den genannten Termin hinaus dem DARC zur Verfügung stehen bzw. die Überleitung der Geschäftsführung nach Baunatal bewerkstelligen würde. Der 1. Vorsitzende des DARC, OM Jürgen Netzer, DL3YH, bedauert diese Fehldarstellung, während die Rundspruch-Redaktion den Irrtum zu entschuldigen bittet.

Die soeben angeführte Erklärung des Geschäftsführers muß als eine Entscheidung des Gewissens und der Überzeugung gewertet werden und bedarf daher keines Kommentars, zumal auch persönliche Gründe geltend gemacht wurden.


KIEL

Die VDE-Vorschriften gelten als „anerkannte Regeln der Elektrotechnik“ und sind als solche auch für den Funkamateur von Bedeutung. Insbesonders die Kenntnis von VDE 0866 (Vorschriften für Funksender) wird seit Einführung der DVO am 13.03.1967 ausdrücklich bei allen Amateurfunkprüfungen verlangt. Um das Erarbeiten dieser etwas umfangreichen und trockenen Materie zu erleichtern, hat der bisherige Technische Referent des DARC, OM Alfred Müller, DL1FL, einen 2seitigen, stichwortartigen Auszug erstellt, der sich besonders für die Amateurfunkausbildung gut eignen dürfte. Verschiedene Distrikte haben bereits einen Nachdruck veranlaßt und ihn den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Ich darf allen interessierten Distrikten und Ortsverbänden empfehlen, sich direkt an DL1FL zu wenden, er wird Ihnen gern seinen VDE-Extrakt zur Verfügung stellen.


KONSTANZ

Der DV Baden, OM O. Blankenhorn, DJ1TC, hat allen Oldtimern seines Distrikts anläßlich der Jubiläumstagung am 04./05.10. in Konstanz eine Erinnerungsehrenurkunde überreicht, welche auf den DARC/FZ-Gründungstag, den 17.07.1949, Bezug nimmt. Das war eine gute Idee und wurde von den „Männern der ersten Stunde“ auch dankbar anerkannt.


NEUNKIRCHEN

Die qualitativ hochstehende Neunkirchener Funkbriefe widmen sich mit ihrer Oktoberausgabe ebenfalls der Amateurfunkhistorie. In aufschlußreichen Einzelheiten wird der Entwicklungsprozeß des Amateurfunks an der Saar geschildert. Die Redaktion der Neuenkirchner Funkbriefe hat eine vorzügliche Chronik geschaffen, die auch in späteren Jahren starke Beachtung finden dürfte.


WOLFSBURG

Die Katalogisierung der 70-cm-Stationen in DL und den umliegenden Ländern war ein besonderes Anliegen von DL3NQ und DJ6XV. Sie haben in langer und mühevoller Arbeit eine Liste erstellt, die insgesamt 175 Stationen ausweist. In DL arbeiten demnach 109 Stationen, es folgen die Niederlande mit 39 Stationen, Großbritannien mit acht, Belgien mit fünf, die Schweiz mit vier, Österreich mit drei, Dänemark und die DDR mit je zwei Stationen. Diese 70-cm-Aktivliste soll laufend ergänzt werden. Es war nicht zu erfahren, ob sich das Register auf die jeweiligen Clubinformationen der genannten Länder aufbauen ließ, oder ob das Zusammentragen der Logunterlagen den Herausgebern zu der Fleißarbeit verhalf. Ob komplett oder fragmentarisch, die Zahlenangaben sind auf jeden Fall interessant.


Soweit die Texte des heutigen Deutschland-Rundspruchs aus der Feder des Rundspruch-Redakteurs DJ1CV. Hören Sie nun eine Direktmeldung des 1. Vorsitzenden des DARC, OM Jürgen Netzer, DL3YH:

„Die im DL-Rundspruch vom 26.10.1969 gebrachte Meldung über eine mögliche Leistungserhöhung für Inhaber der Sendelizenz der Klasse C hat den Ereignissen vorausgegriffen. Der Geschäftsführende Vorstand des DARC stellt fest, daß die Deutsche Bundespost bisher weder eine derartige Regelung eingeführt hat noch verbindlich in Aussicht stellen konnte. Richtig ist, daß der DARC an die Lizenzbehörde den Antrag stellen wird, zu prüfen, ob Amateurfunkgesetz und Durchführungsverordnung eine Leistungserhöhung im Einzelfall und auf besonderen Antrag für Lizenzinhaber der Klasse C zulassen würden, und ggf. eine solche Regelung einzuführen. Der Geschäftsführende Vorstand bedauert, daß durch die Meldung im DL-Rundspruch vom 26.10.1969 der Eindruck entstehen konnte, Genehmigungen einer erhöhten Sendeleistung könnten schon jetzt erteilt werden. An alle Inhaber der Sendegenehmigung der Klasse C ergeht die dringende Bitte, von entsprechenden Anträgen an die Lizenzbehörde abzusehen, bis die hierzu vom DARC eingeleiteten Schritte zu einem abschließenden Ergebnis geführt haben.“

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Soweit die Originalmeldung von DL3YH. Sie gibt also den Tatbestand wieder, daß der vorschnelle DJ1CV erneut ins Fettnäpfchen getreten ist und „den Ereignissen vorgegriffen hat“! Sensibel wie Redakteure nun einmal zu sein pflegen, hat er aber unverzüglich recherchieren lassen, wie wohl die Lizenzbehörde auf diesen durchgebrannten Gaul reagiert hat. Nun, das Ergebnis liegt vor: Kein Geringerer als der den Funkamateuren sehr gewogene Oberamtsrat Schulz-Schwieder vom BPM hat schmunzelnd zur Kenntnis genommen, was da Schreckliches passiert ist, nachdem – wie zu erwarten – bereits einige Anfragen von Oberpostdirektionen eingegangen sind, wie man sich den Leistungserhöhungswünschen einzelner C-Lizenzler gegenüber verhalten sollte! Nach neuster Information aus meist sehr sicherer Quelle sind die freundlichen Gespräche zwischen BPM-Beauftragten und DARC-Bevollmächtigten auch schon weiter gediehen als es die DL3YH-Erklärung vermuten läßt. Wenn also zunächst noch keine Anträge auf Leistungserhöhung gestellt werden können, nehmen Sie es nicht so tragisch, liebe Freunde mit C-Lizenz! Es kommt der Tag, wo Sie Ihre QQE 03/12 in die Vorstufe Ihres TX befördern können. Und das dauert gewiß nicht mehr lange. Aber ohne Einzelantrag wird es dann auch nicht gehen, das bitte ich zu bedenken.


Ende des Deutschland-RS Nr. 9a/69 vom 02.11.1969

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1969 Rundspruch-Archiv